Freilaufender Hund im Wald, Bußgeld?

Verehrter Experte,

ich habe folgendes Problem:

Ich besitze seit fünf Jahren einen Golden Retriever, der - wie sich im Alter von 1,5 Jahren herausstellte - einen extrem ausgeprägten Jagdtrieb hat. Grundsätzlich lasse ich den Hund nicht unangeleint raus, Freilauf hat er in einem umzäunten ehem. NATO-Gelände. Leider ist es trotzdem ein paar Mal vorgekommen, dass mein Hund am Haus weggelaufen und in die naheliegenden Wälder getürmt ist, zuletzt Ende verg. Jahr (das genaue Datum weiß ich aber nicht mehr).

Vor drei Jahren kam mir von einem Bekannten zu Ohren, dass der Jagdpächter eines nahegelegenen Jagdgebietes getönt hat, er wolle den Hund erschießen, wenn er ihn nochmal erwischt. Ich weiß um seine Berechtigung, genau dies tun zu dürfen, ich weiß aber auch, dass die meisten Jäger davon absehen, sofern sie einen freilaufenden Hund nicht direkt beim Reißen von Wild erwischen. Nachdem mir diese Drohung bekannt wurde, habe ich den Jäger aufgesucht und mich entschuldigt, sollte mein Hund mal frei umhergelaufen sein. Ich habe ihm erklärt, dass dieser Hund so einen heftigen Trieb hat und ihn gebeten, das Tier nicht zu erschießen. Und ich habe ihm zugesagt, immer aufzupassen, damit es nicht wieder vorkommt.

Wie gesagt: Ende verg. Jahr war es dann doch nochmal so weit, genaues Datum war mir unbekannt. Jedenfalls kommt gestern Post von der unteren Jagdbehörde, ich zitiere:

"Sehr geehrte Frau XXX,
nach Auskunft des Ordnungsamtes der Gemeinde XXX sind Sie Halterin eines Golden Retrievers.

Der Jägdpachter des Gemeinsch. Jagdbezirkes XXX I, XXX, Herr XXX, teilte mir per mail am 13.12.2010 mit, dass er am 03.12.2010 zu einer kleinen Drückjagd geladen hat. Dabei wurde von einem Zeugen beobachtet, wie ein Hund eine Ricke mit Kitz vor sich hertrieb. Nach Beschreibung des Zeugen handelte es sich um einen Hund ohne Halsban im Typ eines Golden Retrievers, im Oberfell leicht rötlich-golden und auf der Unterseite heller. Da Herr XXX diesen Hund schon über mehrere Jahre in wildernder Weise erlebt hat, hat er sich unverzüglich auf die Suche gemacht und wurde fündig. Der Hund befand sich auf dem Weg nach Hause. Herr XXX konnte den Weg des Hundes bis zum Hof XXX in XXX verfolgen. Als Hundehalterin wurden Sie festgestellt.

Sowohl bei dem oben näher beschriebenen Vorfall, als bereits drei Jahre zuvor, lag es im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten, Ihren wildernden Hund abzuschießen. In beiden Fällen wurde davon Abstand genommen. Vor drei Jahren hat Herr XXX Ihren Hund bereits beobachtet, wie er Rehwild hetzte. Herr XXX hat dann das Gespräch mit Ihnen gesucht. Sie gelobten, in Zukunft besser auf Ihren Hund aufzupassen. Wie mir vom Jagdausübungsberechtigten berichtet wurde, ist Ihr Hund zwischenzeitlich wieder im Wald gesehen worden." (Zitat Ende)

Zum Einen kann der Jäger bzw. sein Zeuge meinen Hund definitiv nicht ohne Halsband gesehen haben. Der Hund trägt immer - auch im Haus - ein Halsband.

Zum Anderen war mein Hund seit Winter verg. Jahr defintiv nicht mehr auf Wanderschaft.

Und mir fällt auf, dass von einem Hund „im Typ eines Golden Retrievers“ die Rede ist.

Schlußendlich droht die Behörde mir nun mit einem Bußgeld bis zu 5000,- Euro, gibt mir jedoch bis zum 09.09. die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Meine Haltung zu Hunden im Wald ist sehr deutlich: Ich bin in jeder Art und Weise dagegen, Hunde - egal welcher Rasse und welches Charakters - frei spazieren zu führen. Ich verstehe auch den Ärger der Jägerschaft über streunende Hunde, denke jedoch, dass ein Abschuss eines solchen Hundes genau überdacht sein sollte.

Mein Hund ist gottseidank kein lautloser Jäger, er freut sich vielmehr, wenn er hinter irgendwelchem Viehzeug hinterherlaufen kann und das tut er dann auch lautstark kund, so dass auch das letzte Reh und der letzte Hase mitbekommt, dass der Hund unterwegs ist. Während seiner Streifzüge hat mein Hund noch nie etwas gefangen oder gerissen. Nichts desto trotz hat er natürlich unangeleint im Wald nichts zu suchen.

Wie sehen Sie als Jagdexperte und sicher auch aktiver Jäger die Sache, was können Sie mir vorschlagen, um die Wogen zu glätten?

Ich kann nicht versprechen, dass mein Hund für den Rest seines Lebens nie wieder entwischt (was aber nahezu ausgeschlossen ist). Was kann ich tun, damit - sollte er doch irgendwann nochmal losrennen - der Jäger nicht die Flinte einsetzt, um ihn zu stoppen?

Für Ihre Antworten danke ich Ihnen im Voraus und sende Ihnen freundliche Grüße aus dem Hochsauerland!

Micha

Hallo Michaela,

da ist das Kind leider schon im Brunnen - und jetzt gilt es, die Rettung zu starten…

Zum einen scheint der betroffene Waidgefährte ein Hundefreund zu sein - sonst hätte er schon vor Zeiten anders als getan gehandelt.

Zum zweiten ist ein im Revier streifender, nicht zur Jagd gehörender Hund ein ganz erhebliches Ärgernis und eine nicht unerhebliche Jagdstörung, die bussgeldbewehrt ist.

Es gibt eigentlich nur eine Möglichkeit:

Gegenüber der Behörde eine Stellungnahme abgeben, die versichert, dass solche Jagdstörungen und Ansätze zur Wilderei nicht mehr vorkommen werden, ein evtl. Bussgeld hinnehmen und dafür sorgen, dass der Vierbeiner in Zukunft - wenn er denn ohne Leine ist - zu Hause bleibt.

Beim Jagdpächter Zerknirschung zeigen, kleine Brötchen backen, versichern, dass man alles tue, um solche Zwischenfälle zukünftig zu vermeiden und ganz herzlich darum bitten, dass im - nie auszuschliessenden - zukünftigen Falle eines Falles nicht geschossen, sondern man als Halter informiert wird, damit man sich sofort um den revierenden Hund kümmern kann.

Persönlicher, freundlicher Kontakt mit ehrlich gezeigtem Interesse an jagdlichen Belangen wirkt oft Wunder!

Ich wünsche besten Erfolg und grüsse herzlich

Helmut

Ich besitze seit fünf Jahren einen Golden Retriever, der - wie
sich im Alter von 1,5 Jahren herausstellte - einen extrem
ausgeprägten Jagdtrieb hat. Grundsätzlich lasse ich den Hund
nicht unangeleint raus Leider ist es trotzdem ein paar Mal
vorgekommen, dass mein Hund am Haus weggelaufen und in die
naheliegenden Wälder getürmt ist

Wie gesagt: Ende verg. Jahr war es dann doch nochmal so weit,
genaues Datum war mir unbekannt. Jedenfalls kommt gestern Post
von der unteren Jagdbehörde, ich zitiere:

"Sehr geehrte Frau XXX,
nach Auskunft des Ordnungsamtes der Gemeinde XXX sind Sie
Halterin eines Golden Retrievers.

Der Jägdpachter des Gemeinsch. Jagdbezirkes XXX I, XXX, Herr
XXX, teilte mir per mail am 13.12.2010 mit, dass er am
03.12.2010 zu einer kleinen Drückjagd geladen hat. Dabei wurde
von einem Zeugen beobachtet, wie ein Hund eine Ricke mit Kitz
vor sich hertrieb. Nach Beschreibung des Zeugen handelte es
sich um einen Hund ohne Halsban im Typ eines Golden
Retrievers, im Oberfell leicht rötlich-golden und auf der
Unterseite heller. Da Herr XXX diesen Hund schon über mehrere
Jahre in wildernder Weise erlebt hat, hat er sich unverzüglich
auf die Suche gemacht und wurde fündig. Der Hund befand sich
auf dem Weg nach Hause. Herr XXX konnte den Weg des Hundes bis
zum Hof XXX in XXX verfolgen. Als Hundehalterin wurden Sie
festgestellt.

Sowohl bei dem oben näher beschriebenen Vorfall, als bereits
drei Jahre zuvor, lag es im Ermessen des
Jagdausübungsberechtigten, Ihren wildernden Hund abzuschießen.
In beiden Fällen wurde davon Abstand genommen. Vor drei Jahren
hat Herr XXX Ihren Hund bereits beobachtet, wie er Rehwild
hetzte. Herr XXX hat dann das Gespräch mit Ihnen gesucht. Sie
gelobten, in Zukunft besser auf Ihren Hund aufzupassen. Wie
mir vom Jagdausübungsberechtigten berichtet wurde, ist Ihr
Hund zwischenzeitlich wieder im Wald gesehen worden." (Zitat
Ende)

Zum Einen kann der Jäger bzw. sein Zeuge meinen Hund definitiv
nicht ohne Halsband gesehen haben. Der Hund trägt immer - auch
im Haus - ein Halsband.

Zum Anderen war mein Hund seit Winter verg. Jahr defintiv
nicht mehr auf Wanderschaft.

Und mir fällt auf, dass von einem Hund „im Typ eines Golden
Retrievers“ die Rede ist.

Schlußendlich droht die Behörde mir nun mit einem Bußgeld bis
zu 5000,- Euro, gibt mir jedoch bis zum 09.09. die
Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Meine Haltung zu Hunden im Wald ist sehr deutlich: Ich bin in
jeder Art und Weise dagegen, Hunde - egal welcher Rasse und
welches Charakters - frei spazieren zu führen. Ich verstehe
auch den Ärger der Jägerschaft über streunende Hunde, denke
jedoch, dass ein Abschuss eines solchen Hundes genau überdacht
sein sollte.

Nichts desto

trotz hat er natürlich unangeleint im Wald nichts zu suchen.

Ich kann nicht versprechen, dass mein Hund für den Rest seines
Lebens nie wieder entwischt (was aber nahezu ausgeschlossen
ist). Was kann ich tun, damit - sollte er doch irgendwann
nochmal losrennen - der Jäger nicht die Flinte einsetzt, um
ihn zu stoppen?

freundliche Grüße aus dem Hochsauerland!

Micha

bitte mal anrufen 06656503670

Guten Abend,

die Situation klingt in der Tat nicht einfach.
Die Tatsache, dass der Jagdausübungsberechtigte (JAB) sie auf das Verhalten des Hundes aufmerksam gemacht hat und nicht (wie es sein Recht gewesen wäre) auf den Hund geschossen hat, zeugt davon, dass er zu einer Kooperation bereit ist. Jedoch hat diese Kooperationsbereitschaft irgendwann ein Ende, was er mit diesem Schreiben verkündet.
Dies ist denke ich nachzuvollziehen, da es sein berechtigtes Interesse ist, Ruhe im Revier zu haben. Schlussendlich zahlt er auch die Pacht und ist damit Träger von Rechten und Pflichten. Zu diesen Pflichten zählt auch der Jagdschutz, also der Schutz des Wildes und der Jagdausübung. Selbst wenn Ihr Hund kein Wild gerissen hat, so bedeutet die die Verfolgung bzw. die Hetze durch einen Hund für das Wild einen enormen Stress. Gerade im Winter, wenn das Wild seine Aktivitäten und den Stoffwechsel auf ein Minimum reduziert um Energie zu sparen und so den Winter zu überstehen gehen solche Störungen sehr an die Substanz.
Zudem flüchtet das Wild oft weit, sodass es auch nachdem der Hund die Verfolgung eingestellt hat noch fluchtartig Straßen überquert. Für einen so zustande gekommenen Unfall kommt keine Hundehalterhaftpflichtversicherung mehr auf, wenn bekannt wird, dass der Hund bereits zuvor Wild nachgestellt hat.
Es geht letztendlich nicht darum, das der JAB sein Wild für sich haben will o.Ä. sondern darum, dass das Wild vor vermeidbaren negativen Einflüssen bewahrt wird.
Ihre Einstellung zu Hunden im Wald zeigt, dass Sie sich der gesamten Problematik bewusst sind. Dies mag auch dem JAB bewusst sein, als Interessenvertreter des Wildes agiert er jedoch genau richtig.

Aus meiner Sicht stellen sich zu dem gesamten Sachverhalt mehrere Fragen:

  1. Gibt es einen konkreten Zeitpunkt, zu dem Ihr Hund kürzlich erneut im Wald gesehen wurde?

  2. Können Sie beweisen, dass Ihr Hund zu dem unter Punkt 2 genannten Zeitpunkt entweder a) bei Ihnen im Haus oder sonstwie unter Ihrer Kontrolle war, oder b) nachweislich ein Halsband trug? (Zeugen sind hierbei immer das schlechteste Beweismittel, perfekt wäre ein Foto vom entsprechenden Zeitpunkt)

  3. Trifft die Beschreibung des Hundes noch auf andere Hunde in Ihrer Region zu? (Wenn ja, dann würde Aussage gegen Aussage stehen: Sie behaupten, der Hund war bei Ihnen, der JAB behaupte, er wäre im Wald gesichtet worden) In diesem Fall gilt i.d.R der Grundsatz: im Zweifel für den „Angeklagten“.

Für das weitere Vorgehen würde ich an Ihrer Stelle zunächst in Erfahrung bringen, wann Ihr Hund zuletzt im Wald gesichtet worden sein soll. Sollten Sie Zeugen habe, dass der Hund sich zu dem Zeitpunkt in Ihrem Einflussbereich Bereich befunden hat, so würde ich diese in der Stellungnahme anführen. Dies alles sollte so geschehen, dass er JAB nicht das Gefühl bekommt, dass sie auf Konfrontationskurs gehen.
Die Ordnungswidrigkeit aus dem Dezember werden sie wohl kaum abwenden können, zumal Sie dem JAB gegenüber bereits zugegeben haben, dass es ihr Hund war. In welcher Höhe die Strafe ausfällt vermag ich nicht zu sagen. Sehr sehr grob geschätzt würde ich auf ~200€ tippen. Für die Zukunft sollten Sie jedoch im Interesse Ihres Hundes und des Wildes alles daran setzen den Jagdtrieb des Hundes in geregelte Bahnen zu lenken. Sollte der Hund nochmals außerhalb Ihres Einwirkungsbereiches im Wald angetroffen werden und der JAB von der Schusswaffe Gebrauch machen, haben Sie schlechte Karten dagegen vorzugehen. Die zweimalige Verschonung und die Anzeige der Ordnungswidrigkeit sind Vorwarnung genug.
Ihre Sorge um Ihren Hund ist verständlich, jedoch müssen auch die Interessen des Wildes gewahrt werden. Der JAB hat bereits zwei Fehltritte verziehen, indem er den Hund hat laufen lassen. Lassen Sie es nach Möglichkeit nicht auf eine dritte Begegnung von Hund und JAB ankommen.

Zu guter Letzt noch eine kurze Information, wie wir hier in unserem Revier im Norden mit wildernden Hunden verfahren. Wird hier ein freilaufender Hund während der Jagd gesichtet brechen wir die Jagd ab und versuchen den Hund einzufangen. In der Regel sind die Hunde aus dem Dorf bekannt und werden dann bei Ihrem Besitzer abgeliefert. Wir weisen die Besitzer immer auf die aktuelle Gesetzeslage hin und sagen auch, dass wir von der Waffe Gebrauch machen, sollte ein Hund Wild hetzten. Wird ein Hund dann wirklich hetzen angetroffen wird in unmittelbarer Nähe des Hundes ein Schuss in den Boden oder einen Baum abgegeben. Danach sind die Hunde in der Regel kuriert.
Soweit möglich wird das Verhalten des Hundes auch mit Fotos dokumentiert. Reißt ein Hund Wild, so würden wir ihn erschießen. Dies ist jedoch bei uns Gott sei Dank noch nicht vorgekommen und das kann auch gerne so bleiben. Der Hund ist oft der beste Begleiter des Jägers, da er in vielen Situationen die Fehler ausbügelt, die wir Menschen gemacht haben. Einen Hund für den Fehler eines Menschen zu bestrafen fällt den allermeisten sehr sehr schwer.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.
Wenn Sie noch Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich zurück.

Beste Grüße aus Schleswig Holstein

Liebe Hundebesitzerin, liebe Micha!

Eines muss ich zuallererst feststellen, ich bin Österreicher , lebe und jage auch da und bin Jagdschutzbeauftragter, ABER alls nach dem österrch. Jagdgesetz und da haben wir in Österr. alleine 9 davon, eines pro Bundesland. Da geht es euch Deutschen besser ihr habt ein bundesweites Gesetz, das auch unseres war von 1938 bis 1945.
Also um die Busse von EUR 5.000.- abzuwenden bliebe es seitens der Behörde unstrittig zu beweisen, dass es tatsächlich dein Hund war und nicht nur der TYP. Das bliebe also auzujudizieren!
Um ein „mosus vivendi“ mit dem Jagdpächter zu finden, wäre mein Vorschag, anzubieten im Falle, den Wildschaden finaziell zu vergüten, obwohl der Schaden durch die Beunruhigung des Wildes durch wildernde Hunde keinesfall finanziell bewertet daher auch nicht abgeltbar ist.
Der einzige Rat, wie schwer es auch ist, das Leben des lieben Vierbeiners im Hause zu schützen, jedem den Lebensraum zu gewähren der im zusteht, dem Haustier das Haus (in engerem Sinne) und dem Wiltier den Wald.
Ich hoffe auf ein friedlices und erfreuloches Miteinander!
Werner
Mag. Werner Kotzendorfer

Guten Abend Michaela!

Vorneweg: Ich habe großes Verständnis für Ihre Sorge.

Gegenüber dem Ordnungsamt würde ich sehr deutlich machen, dass (1) Hunde vom „Typ Golden Retriever“ häufig vorkommen und (2) Ihr Hund grundsätzlich Halsband trägt, es sich hierbei also um eine Verwechselung handeln muss.

Die Rechtslage in NRW ist hier allerdings eindeutig, die Höhe der möglichen Bußgelder reicht gem. Landesforstgesetz bis 25.000 €: Freilauf (unangeleint) von Hunden abseits der Wege im Wald ist eine Ordnungswidrigkeit; Hunde sind (aus guten Gründen) abseits der Wege ausschließlich angeleint zu führen. Im Wald gibt es ein allgemeines Betretungsrecht. Allerdings ist das fahrlässige oder vorsätzliche unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden in Jagdbezirken wiederum verboten (Ordnungswidrigkeit nach Landesjagdgesetz bis 5.000 €).
Für Wiesen und Äcker gilt das Betretungrecht im Übrigen nicht(!). Hunde und Menschen dürfen landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Äcker ohne Genehmigung des Eigentümers nicht betreten, sie sind kein öffentlicher Raum, wie viele Hundehalter meinen und dort Bälle und Stöckchen werfen oder mit Ihren Hunden umherlaufen.

Außerdem würde ich unbedingt noch einmal das Gespräch mit dem Jagdpächter suchen und ihm (2) s.o. auch noch einmal erläutern. Das Problem freilaufender Hunde, die manchmal wildern, aber immer auch das Wild beunruhigen, nimmt mit der stetig größer werdenden Zahl an Hunden immer weiter zu. Ich kenne das aus eigener (leidvoller) Erfahrung. Die Jägerschaft hat die gesetzlich verankerte _Pflicht_(!), für das Wohlergehen des Wildes zu sorgen, heißt u.a.: Störungen und Gefährdungen abzuwenden. Insofern ist kein Jäger erfreut, wenn ignorante Hundehalter (die soll es auch geben) trotz zahlreicher Erläuterungen der akuten Gefährdung (wildernde Hunde) bzw. energiezehrenden Beunruhigung in der futterarmen Winterzeit (ggf. ebenfalls lebensgefährdend) nicht reagieren und ausschließlich den Auslauf Ihrer Vierbeiner in jedwedem nicht umzäunten Gelände im Blick haben. - Sehr schade und echt ärgerlich.

Aber: Kein Jäger schießt leichtfertig auf Hunde.
Versuchen Sie nochmals, „Ihrem“ Jagdpächter Ihre offenbar vernünftige Einstellung klar zu machen.

Natürlich müssen Sie unbedingt mit allen Mitteln dafür sorgen, dass Ihr Hund nicht unerlaubt das Haus/Anwesen verlässt (und sollten dies dem Jagdpächter auch versuchen, glaubhaft zu machen). Unabhängig vom Wildern könnte der Hund auch Radfahrer oder Autofahrer in Unfälle verwickeln mit ganz bösen Folgen, nicht nur für den Hund.

Fragen Sie Ihn vielleicht auch einmal nach Tipps zur weiteren Erziehung Ihres Hundes, der doch bestimmt in der Hundeschule war (und eigentlich gut gehorchen sollte - das ist generell ganz wichtig).

Viel Erfolg und viele Grüße
Greg