Verehrter Experte,
ich habe folgendes Problem:
Ich besitze seit fünf Jahren einen Golden Retriever, der - wie sich im Alter von 1,5 Jahren herausstellte - einen extrem ausgeprägten Jagdtrieb hat. Grundsätzlich lasse ich den Hund nicht unangeleint raus, Freilauf hat er in einem umzäunten ehem. NATO-Gelände. Leider ist es trotzdem ein paar Mal vorgekommen, dass mein Hund am Haus weggelaufen und in die naheliegenden Wälder getürmt ist, zuletzt Ende verg. Jahr (das genaue Datum weiß ich aber nicht mehr).
Vor drei Jahren kam mir von einem Bekannten zu Ohren, dass der Jagdpächter eines nahegelegenen Jagdgebietes getönt hat, er wolle den Hund erschießen, wenn er ihn nochmal erwischt. Ich weiß um seine Berechtigung, genau dies tun zu dürfen, ich weiß aber auch, dass die meisten Jäger davon absehen, sofern sie einen freilaufenden Hund nicht direkt beim Reißen von Wild erwischen. Nachdem mir diese Drohung bekannt wurde, habe ich den Jäger aufgesucht und mich entschuldigt, sollte mein Hund mal frei umhergelaufen sein. Ich habe ihm erklärt, dass dieser Hund so einen heftigen Trieb hat und ihn gebeten, das Tier nicht zu erschießen. Und ich habe ihm zugesagt, immer aufzupassen, damit es nicht wieder vorkommt.
Wie gesagt: Ende verg. Jahr war es dann doch nochmal so weit, genaues Datum war mir unbekannt. Jedenfalls kommt gestern Post von der unteren Jagdbehörde, ich zitiere:
"Sehr geehrte Frau XXX,
nach Auskunft des Ordnungsamtes der Gemeinde XXX sind Sie Halterin eines Golden Retrievers.
Der Jägdpachter des Gemeinsch. Jagdbezirkes XXX I, XXX, Herr XXX, teilte mir per mail am 13.12.2010 mit, dass er am 03.12.2010 zu einer kleinen Drückjagd geladen hat. Dabei wurde von einem Zeugen beobachtet, wie ein Hund eine Ricke mit Kitz vor sich hertrieb. Nach Beschreibung des Zeugen handelte es sich um einen Hund ohne Halsban im Typ eines Golden Retrievers, im Oberfell leicht rötlich-golden und auf der Unterseite heller. Da Herr XXX diesen Hund schon über mehrere Jahre in wildernder Weise erlebt hat, hat er sich unverzüglich auf die Suche gemacht und wurde fündig. Der Hund befand sich auf dem Weg nach Hause. Herr XXX konnte den Weg des Hundes bis zum Hof XXX in XXX verfolgen. Als Hundehalterin wurden Sie festgestellt.
Sowohl bei dem oben näher beschriebenen Vorfall, als bereits drei Jahre zuvor, lag es im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten, Ihren wildernden Hund abzuschießen. In beiden Fällen wurde davon Abstand genommen. Vor drei Jahren hat Herr XXX Ihren Hund bereits beobachtet, wie er Rehwild hetzte. Herr XXX hat dann das Gespräch mit Ihnen gesucht. Sie gelobten, in Zukunft besser auf Ihren Hund aufzupassen. Wie mir vom Jagdausübungsberechtigten berichtet wurde, ist Ihr Hund zwischenzeitlich wieder im Wald gesehen worden." (Zitat Ende)
Zum Einen kann der Jäger bzw. sein Zeuge meinen Hund definitiv nicht ohne Halsband gesehen haben. Der Hund trägt immer - auch im Haus - ein Halsband.
Zum Anderen war mein Hund seit Winter verg. Jahr defintiv nicht mehr auf Wanderschaft.
Und mir fällt auf, dass von einem Hund „im Typ eines Golden Retrievers“ die Rede ist.
Schlußendlich droht die Behörde mir nun mit einem Bußgeld bis zu 5000,- Euro, gibt mir jedoch bis zum 09.09. die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Meine Haltung zu Hunden im Wald ist sehr deutlich: Ich bin in jeder Art und Weise dagegen, Hunde - egal welcher Rasse und welches Charakters - frei spazieren zu führen. Ich verstehe auch den Ärger der Jägerschaft über streunende Hunde, denke jedoch, dass ein Abschuss eines solchen Hundes genau überdacht sein sollte.
Mein Hund ist gottseidank kein lautloser Jäger, er freut sich vielmehr, wenn er hinter irgendwelchem Viehzeug hinterherlaufen kann und das tut er dann auch lautstark kund, so dass auch das letzte Reh und der letzte Hase mitbekommt, dass der Hund unterwegs ist. Während seiner Streifzüge hat mein Hund noch nie etwas gefangen oder gerissen. Nichts desto trotz hat er natürlich unangeleint im Wald nichts zu suchen.
Wie sehen Sie als Jagdexperte und sicher auch aktiver Jäger die Sache, was können Sie mir vorschlagen, um die Wogen zu glätten?
Ich kann nicht versprechen, dass mein Hund für den Rest seines Lebens nie wieder entwischt (was aber nahezu ausgeschlossen ist). Was kann ich tun, damit - sollte er doch irgendwann nochmal losrennen - der Jäger nicht die Flinte einsetzt, um ihn zu stoppen?
Für Ihre Antworten danke ich Ihnen im Voraus und sende Ihnen freundliche Grüße aus dem Hochsauerland!
Micha