Hallo zusammen,
ich brauche bitte eure unterstützung.
ich arbeite seit fast 5 jahren in einem unternehmen, dass jedes jahr eine „einmalige und freiwillige gratifikation“ in höhe eines monatsgehalts gezahlt hat. ich musste allerdings die freiwilligkeit nicht unterschreiben.
dieses jahr haben meine kollegen diese auch bekommen, allerdings ich nicht. als begründung wurde auf mein jahresgehalt hingewiesen, da ich auf provision arbeite und ein sehr starkes umsatzjahr hatte.
greift hier auch das gewohnheitsrecht resp. eine betriebliche übung? was ist mit der gleichstellung der mitarbeiter?
ich freue mich sehr auf eure antworten.
vielen dank für eure unterstützung.
vg aleria
Hallo,
es gibt einen Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz (§ 75 BetrVG Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen) der durch Rechtsprechung auch für Betriebe ohne Betriebsrat gilt.
Eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern bei einer Gratifikation ohne sachlichen Differenzierungsgrund ist unzulässig. Auch wenn die Gratifikation freiwillig gezahlt wird, ist die Höhe des Jahresgehaltes kein sachlicher Differenzierungsgrund. Der AG hat nur die Möglichkeit allen AN die Gratifikation zu streichen, falls er sich auf die Freiwilligkeit berufen will. Betriebliche Übung entsteht nicht durch den Hinweis das die Gratifikation freiwillig gezahlt wird.
Gruß
Marcus
der Gesetzgeber kennt kein Gewohnheitsrecht, das ist ein Mythos. Auch eine gehaltliche Gleichstellung ist ihm fremd. Tipp: Googlen. MfG Peter A. Hoppe
Hallo,
solange Ihr keine Betriebsvereinbahrung betreffs der Zahlungen habt, kann der Chef nach gut dünken und nach Nasenpolitik schalten und walten. Ein Recht auf Klage hast Du nicht. Sorry.
MfG R.A.
Hallo,
da ich Ihren Arbeitsvertrag nicht kenne, kann ich ihnen nicht groß helfen. lassen sie sich von einem Fachanwalt f. Arbeitsrecht beraten!
Hallo,
mEn steht es Dir nicht zu, allein wegen dem Zusatz „freiwillige Gratifikation“. Ich glaube nicht, dass hier das Gleichbehandlungsprinzip bzw. das Recht der Gleichtellung greift.
Viele Grüße
in deinem fall können die das machen
Hallo,
wenn Ihr Arbeitgeber jedes Jahr eine Gratifikation zahlt und diese als „einmalig und freiwillig“ deklariert, dann kann er diese Gratifikation auch einstellen. Und zwar für alle Arbeitnehmer, nicht gezielt für Einzelne, denn das wäre Willkür. Gute Provision oder Ähnliches tut dabei nichts zur Sache.
Es sei denn, Sie haben einen Arbeitsvertrag, in dem anderes vereinbart wurde.
Sollten Sie einen BR haben, wenden Sie sich an den.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff
Hallo,
das kommt darauf an, wie diese Leistung ausgezahlt wurde. Es reicht der Hinweis, dass es eine freiwillige Zahlung ist ohne Rechtsansprüche, damit der AG entscheiden kann ob er sie zahlt oder nicht.
Jedoch gilt hier das Gleichbehandlungsprinzip, dass kann keine Willkür sein.
LG.
Sorry, leider habe ich zur Zeit keine Zeit
Hallo Aleria,
wenn es jedes Jahr eine „einmalige und freiwillige Gratifikation“ gegeben hat, entsteht keine betriebliche Übung. Durch Deine Annahme der Gratifikation hast Du die Freiwilligkeit akzeptiert, Du brauchst nichts unterschreiben.
Hier wieder die Frage; wie kannst Du sicher sein, dass alle Deine Kollegen das volle Gehalt bekommen haben? Üblicherweise sind die Informatioen vertraulich, es sei denn, sie sind in einem Tarifvertrag festgehalten, was aber bei freiwilligen Prämien nicht der Fall sein kann.
Du sagst, dass Du auf Provision arbeitest und ein sehr starkes Umsatzjahr hattest. Eine Gleichstellung der Mitarbeiter bezieht sich auf die Mitarbeiter, die ebenfalls auf Provision arbeiten und ein sehr starkes Umsatzjahr hatten.
Ich persönlich finde die Argumentation bescheuert, zu sagen, dass die Höhe der Weihnachtsgratifikation mit dem Umsatz zu tun hat. Dies ist eigerntlich eine Sache, die über die Provision geregelt wird. Üblicheweise isr ein Weihnachtsgeld heute so definiert, dass die Treue und der gesamte Einsatz für das Unternehmen belohnt und ein Anreiz für das folgende Jahr geschaffen werden soll.
Geh zu Eurem Betriebsrat oder lass Dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, wenn Du meinst, gravierend ungerecht behandelt worden zu sein. Du wirst dies allerdings nachvollziehbar belegen müssen.
Gruß Fredo
Hallo Aleria,
kann dazu nicht viel beitragen.
Gruss und viel Erfolg.
Wagner
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ganz klar Gleichstellung. Wenn einer bekommt dann alle. Durch deinen starken Umsatz, kannst du ja darauf hinweisen, daß nicht nur du ne gute Provision verdient hast, sondern auch das Unternehmen durch dich einen starken Umsatz hat.
Greetz Nordi