Ich bin Altersrentner (67 Jahre alt) und betätige mich als Hobby gerne als Schriftsteller und Übersetzer. Hier und da bekomme ich auch einen Auftrag (z.B. Ein Buch ins Deutsche übersetzen). Ab und zu wird mir auch adäquate Bezahlung in Aussicht gestellt. Wie sieht hier eine für mich optimale Besteuerung durch das Finanzamt aus (als „Sondereinnahme eines AN in Rente“ oder auch als „Einzelunternehmer /Künstler/ Lehrer“ oder dergl.).
Hallo Herbert Barkelsby,
da kenn ich mich gar nicht aus. Vorteile hat zwar eine Besteuerung als Kleinunternehmer nach §19 ESTGB, da einiges absetzbar ist und man rechnungen ohne MWST schreibt.
Das kann am besten ein Steuerberater beantworten…
Am besten einen Fachmann fragen, Steuerberater z. B. auch die Finanzämter sind zu kosteloser Auskunft verpflichtet.
Gruß
Hallo, lieber Herbert,
leider kann ich dir bei dieser Frage nicht wirklich helfen. Du selbst sagt, es ist eine art „Hobby-Arbeit“. Solange du es nicht „beruflich“ tust, sondern als Hobby, musst du eigentlich gar nichts versteuern. Aber ab wann der Hobby-Status aufgehoben ist, das musst du vielleicht noch mal im Forum fragen.
Ich selbst bin eigentlich keine „Expertin“ für diese Finanzfragen, sondern für inhaltliche Belange, was Buchherstellung, Lektorat, Korrektorat und Übersetzung angeht. Inhaltsfragen, keine Finanzfragen.
Ich fürchte, du bist da versehentlich an die falsche Experten-Adresse weitergeleitet worden.
WIe gesagt: Stell die Frage ruhig mal DIREKT im Forum (nicht an eine/n ExtertIn) - dann wird die Chance, dass dir jemand konkret helfen kann, einfach größer.
Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg!
Antje Wagner
(www.wagnerantje.de)
Ich schlage Ihnen vor als freier Schriftsteller und Übersetzer eine freiberüfliche Tätigkeit in der Steuererklärung zu melden. Kein Gewerbe! Sie haben kein Gewerbe und müssen keine Gewerbesteuer entrichten. Sie müssen eine Einnahme-Überschuß-Rechnung erstellen (EÜR). Wenn Sie unter bestimmten Einnahmegrenzen liegen können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Sie müssen dann keine Mehrwertsteuer abführen, dürfen diese aber auch nicht geltend machen.
Wie die rechtliche bzw. steuerliche Lage da ist, weiß ich leider nicht, da ich mich hiermnit noch nicht beschäftigt habe.
Es gibt aber sicherlich Freibeträge, so dass kaum oder wenig Stuern anfallen.
Vielleicht hat ja ein anderer „Experte“ eine bessere Auskunft.
hallo,
es ist gleich, ob die einnahmen als „freischaffender künstler“ oder als rentner erzielt werden. letzendlich wird das einkommen so oder so „in einen topf“ geworden.
je nach höhe (wenn es z.b. nur „von fall zu fall“ und auch nicht außerordentlich hoch ist) wird das einkommen nur gering bis gar nicht besteuert werden.
saludos, borito
Hallo,
das weiß ich leider nicht.
Viele Grüße
Paola