Hallo,
Folgender Fall:
A studiert Jura und hat im Herbst 2006 seinen Freischuss (1. juristisches Staatsexamen) bestanden. Dennoch moechte er im Fruehjahr 2007 seinen Notenverbesserungsversuch wahrnehmen.
A hat bisher Kindergeld und Halbwaisenrente erhalten. Werden diese Zahlungen nun aufgrund des bestandenen Examens trotz Notenverbesserungsversuches bereits im Februar 2007 (Ende der muendlichen Pruefungen) eingestellt? Oder gilt der „berufsqualifizierende Abschluss“ erst mit der allerletzten Pruefung (also inkl. Notenverbesserung) als erworben?
Vielen Dank!