Freischuss = berufsqualifizierender Abschluss

Hallo,

Folgender Fall:

A studiert Jura und hat im Herbst 2006 seinen Freischuss (1. juristisches Staatsexamen) bestanden. Dennoch moechte er im Fruehjahr 2007 seinen Notenverbesserungsversuch wahrnehmen.

A hat bisher Kindergeld und Halbwaisenrente erhalten. Werden diese Zahlungen nun aufgrund des bestandenen Examens trotz Notenverbesserungsversuches bereits im Februar 2007 (Ende der muendlichen Pruefungen) eingestellt? Oder gilt der „berufsqualifizierende Abschluss“ erst mit der allerletzten Pruefung (also inkl. Notenverbesserung) als erworben?

Vielen Dank!

Kindergeld und Halbweisenrente gibts bis zum 2. Staatsexamen, denn erst dieses schliesst die zweistufige Juristenausbildung ab. Natuerlich gilt die Altersgrenze (27, bald nur noch 25) und die Einkommensgrenze. Wenn A auswaerts Ref macht kann das kindergeldrelevante Einkommen durch Aufwendungen fuer doppelte Haushaltsfuehrung gedrueckt werden.
Gruss