Mich würde interessieren, ob eine Bluetooth Freisprecheinrichtung im Auto (kein Bluetooth Headseat!) rechtlich gleich behandelt wird wie der „Knopf-im-Ohr“ - also der Ohrhörer, der per Kabel mit dem Handy verbunden ist?
Ich finde das Freisprechen extrem unangenehmen - die Akustik ist miserabel, ständig habe ich Probleme mit der Verbindung, etc. Mein guter alter Knopf-Im-Ohr ist mir viel lieber - aber darf ich den benutzen?
Danke für Infos.
Grüße
Anna
Ja, Du darfst ihn benutzen.
Rechtlich ist die Bluetooth - Freisprecheinrichtung und der „Knopf-im-Ohr“ gleich.
Man kann wegen dem Handy am Steuer nur geahndet werden, wenn es während der Fahrt aufgenommen oder gehalten wird.
Also solang man das Handy nicht in der Hand hat, ist alles in Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Saxony88
Ja. Hier mal noch ein Bericht mit passendem Urteil dazu:http://www.avd.de/startseite/service-news/news/alle-…
Gruß
Besten Dank für die Infos. Das erleichtert mir das Autofahren ungemein! 