Hallo !
Jemand hat gestern eine befreundete Person als Zuschauer zur Hauptverhandlung begleitet. Angeklagt war die Person wegen „Betrug in 11 Fällen“, die innerhalb gewerblicher Geschäftsbeziehungen verursacht worden sein sollten. Die Ermittlungen in dieser Sache liefen wohl schon seit über 2 Jahren, weswegen der Freund nervlich ziemlich am Ende war (er war stets der Ansicht, niemanden betrogen zu haben).
Die Person war leider mangels Geld ohne anwaltlichen Beistand und hat auch keinen Pflichtverteidiger bekommen, und ist deswegen nun etwas verunsichert in zwei Fragen.
Innerhalb der fast dreistündigen Verhandlung konnte der Angeklagte dem Gericht glaubhaft beweisen und belegen, dass es keine Betrugsabsichten etc. gab. Das Verfahren endete mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft auf Freispruch (NICHT Einstellung), welchem sich der Angeklagte natürlich anschloss. Der Richter sprach sodann den Freispruch aus, die Verhandlung war zu ende.
Die 2 Fragen, die nun noch offen sind:
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Ist das jetzt definitiv erledigt? Oder kann die Staatsanwaltschaft sich das nochmal anders überlegen? Die Frage stellt sich eigentlich nur, weil kein „echter“ Staatsanwalt anwesend war, sondern „nur“ ein Referendar. Weil dieser nach eigener Aussage keinen Freispruch beantragen darf, musste er vorher noch zweimal mit seinem Ausbilder/Vorgesetzten telefonieren, der es dann nach Zögern schlussendlich genehmigte. Was aber, wenn die morgen die Akten nochmal durchgehen, und dann der Meinung sind „Böser Referendar, du hast das falsch gemacht, wir machen das nochmal neu!“ ? Wäre das möglich?
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Was passiert, wenn sich in der selben Angelegenheit zukünftig (nächste Woche, nächsten Monat, nächstes Jahr) noch ein 13. Geschäftspartner einfinden würde, der sich ebenfalls betrogen fühlte, und eine weitere Anzeige in dieser Sache einreicht?
Würde es dann schon wieder ein neues Verfahren geben, in dem der erneut Angeklagte wieder seine Unschuld vor Gericht beweisen muss?
Danke für sachkundige Antworten und viele Grüße !