Freistehenden Sat Anlage

Hallo,

ich besitze auf meinen Balkon eine Freistehenden Sat Anlage. Ebenso steht sie innerhalb des Balkons. Laut meines Mietvertrags ist das feste Montieren ans Geländer oder Fassade Untersagt.

Anscheint denkt mein Vermieter das meine Fest montiert wäre. Er hat mir nämlich eine Aufforderung zur Demontage geschickt.

Die Frage, muss ich dem Brief Folge leisten obwohl sie komplett Freistehend ist?

Schon mal daran gedacht, den Vermieter einzuladen, dass er sich selbst davon Überzeugen kann, dass Sie nicht gegen Bestimmungen verstoßen?

Hallo Ochi85,

in jedem Fall solltest du das Schreiben deines Vermieters beantworten und den Sachverhalt damit richtig
stellen. Im Zweifelsfall würde ich den Vermieter bitten,
sich selbst vor Ort ein eigenes Bild über den Standort deiner SAT Anlage zu verschaffen.

Viel Erfolg, bustobaer

Hallo,
nicht nur die Befesigung ist ausschlaggebend, sondern auch der Gesamteindruck, bzw. die Ansicht des Gebäudes. Hier hat immer der Eigentümer des Gebäudes das letzte Wort. Wenn er eine Demontage verlangt, so ist dem Folge zu leisten.

Gruß
Udo

Hallo Ochi85,

offenbar hat Dein Vermieter keinen freien Blick auf die Schüssel. Deshalb würde ich ihn anrufen und mitteilen, dass die Anlage frei steht und ihm anbieten, sich das doch selbst anzusehen. Damit dürfte der Fall erledigt sein.

Beste Grüße und viel Erfolg, Hubert Steiger.

Ich würde ein Foto machen, dem Vermieter zusenden und fragen, ob das in Ordnung ist …

MfG

nein,
da Ihre das haus nicht „verschandelt“ können Sie Ihre so installiert behalten wie sie ist.
mfg, udo

Hallo Ochi85,

man „muss“ diesem Brief keine Folge leisten.
Teilen Sie Ihrem Vermieter schriftlich!"!! mit, dass diese Anlage keine bauliche Veränderung darstellt, da sie frei stehend ist und sie diese deshalb nicht abmontieren werden.
Auf den „angemieteten Balkon“ kann man deponieren, was man möchte, denn man bezahlt dafür ja die Miete mit. Es dürften dann sämtliche Mieter keine Wäsche darauf trocknen usw.

Allerdings gibt es eine Bedingung:

Ihre Anlage darf NICHT über die Brüstung des Balkons zu sehen sein!!!
Da ich selbst eine derartige Anlage installiert habe, kann ich Ihnen versichern, dass Sie auch Empfang haben, wenn der Spiegel weiter unten angebracht wird. Inzwischen gibt es auch so kleine Spiegel, dass man die überhaupt nicht mehr als „solche“ bezeichnen kann.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg-und lassen Sie sich zu nichts zwingen!

MfG Waldi64

Hallo Ochi85,

prüfen Sie ob die Antenne über das Geländer des Balklons hinausragt. Falls ja, kann der Vermieter das verbieten. Haben Sie die Möglichkeit das Standart-TV-Programm zu sehen (hausinterne Installation). Falls nein, muß Ihnen der Vermieter einen solchen Empfang zur Verfügung stellen.

Gruß Fred

hallo,
ich würde den vermieter doch erst mal freundlich aufklären, das die sat anlage nicht fest montiert ist bzw. ihn fragen warum er nicht erstmal mit ihnen darüber gesprochen hat was ihn daran stört.das sollte bei einem normalen mietverhältnis möglich sein.
da die anlage innerhalb des balkons steht kann er es aber meines erachtens nicht verbieten wenn dadurch die optik des hauses nicht total verschandelt wird.
gruß koni

Normalerweise kannst du auf deinen Balkon stellen was du möchtest aber…
ich vermute das dein Vermieter die Optik des Hauses wahren möchte. Laut deinem Schreiben gehe ich davon aus, dass die Anlage so gestellt ist, das es so aussieht als wenn sie am Balkon befestigt ist und Optisch halt auch das Bild ergibt was er mit diesem Absatz im Mietvertrag verhindern wollte.
Gibt es im Haus einen fest installierten Anschluss den du nutzen könntest, so kann er darauf bestehen das die Anlage entfernt wird.
Will der Vermieter aber nur die Hauswand und das Geländer schonen hast du gute Chancen in einem persönlichen Gespräch die Angelegenheit für dich mit positivem Ausgang zu regeln.
Ich würde ihn anrufen und einen Ortstermin mit ihm vereinbaren und dann ganz nett verhandeln.

Viel Erfolg, über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
viele Grüsse
Margret

Hallo,

also zunächst würde ich sagen ja. Anschließend müsste man mal fragen wo
ist die denn installiert denn sie ist ja nicht freischwebend sondern schon baulich
mit irgendwas verbunden. Weiterhin wäre dann zu klären wieso er denn dies
Ding nicht da haben will. Geht es um Schäden etc dann kann man da ja gut
gegenhalten. Geht es ihm um das äußere Erscheinungsbild, dann haben sie
wenig Chancen auch wenn das ding wirklich schwebend da wäre.

Wie sieht es denn genau aus und sehen sie evtl. eine Möglichkeit für
ein persönliches Gespräch mit Ihm?

Sie können mich gerne unter [email protected] erreichen.

Machen Sie doch ein Foto und schicken Sie dieses an Ihren Vermieter.

Viele Grüße
Bassauer

Hallo,
das hängt vom konkreten Einzelfall / Bild vor Ort und weiteren Umständen ab.

Einerseits: Passus im MV ist in Ordnung. Da es hier u.a. auch um das gesamte optische Erscheinungsbild der Fassade geht kann es für einen „störenden Eindruck“ unerheblich sein, ob die Sat-Anlage fest montiert oder freistehend ist.

Andererseits: fehlen andere Empfangsmöglichkeiten (z.B. Kabelfernsehen) oder hast Du z.B. ein berechtigtes Interesse an ausländischen Sendern, dann kann man Dir im Normalfall das Aufstellen einer Sat-Anlage nicht verbieten. Hierzu gibt es eine Reihe an Urteilen.

Bespreche das ganze mit Deinem Vermieter!

  1. Möglichkeit - rede mit deinem Vermieter,
    wenn das nicht hilft
    lade ihn zu einer Besichtigung deiner Sat-Anlage in deine Wohnung ein
    oder wenn du das nicht möchtest
    mach ein Foto von der Anlage.
    Lehen einen Rückbau ab, das die Anlage freistehend ist
    und sich an den Mietvertrag hält.
    Nebenbei, wie lang steht die Anlage so?
    Viel Erfolg

Dann sagen Sie ihrem Vermieter daß die Anlage mobil ist. Ansich haben Sie ja Recht. Die Anlage ist nicht am Geländer oder Fasade montiert. Wenn Sie einen Rechtsstreit riskieren möchten dann … Ich kann Ihnen nicht sagen ob Sie gewinnen werden oder nicht. Kenne mich nicht aus. Sorry

JA NATÜRLICH !!!