Hallo
ich bin Angestellter beim Freistaat Bayern. Laut Gemeindeordnung muss man wohl für das Stadtratsmandat freigestellt werden.
Aber nun im Detail:
- für was genau wird man freigestellt: Sitzung, Vorbereitungsgespräche, sontige Abstimmungsgespräche? wo ist die Grenze?
- in wieweit muss das alles nachgewiesen werden? MUss der Oberbürgermeister mir jedes Mal eine entschuldigung schrieben?
Ich habe trotz langer Suche leider keine Gesetzestexte etc. gefunden, wo das näher beschrieben ist.
Vielen Dank