Freistellung an Prüfungstagen?

Muss ich einen Azubi an einem Prüfungstag, für den kompletten Tag (8 Stunden)
freistellen auch wenn seine Prüfung nach 4 oder 5 Stunden beendet ist?

Danke schon im Voraus

nein, freistellen heißt, nur für die Sache (hier Prüfung) + Anfahrt + Pausen. Aber die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. D.h. für 30 min den Azubi hinterher einbestellen ist unverhältnismäßig.

Hi!

Nur ergänzend zu Peters Antwort …
https://www.ihk-kassel.de/auw_ausbildung_ausbildunga…

VG
Guido

vielen dank

hallo,

von mir zu hier diskutiertem eine zusatzfrage:

die freistellung erfolgt ja wenn die prüfung WÄHREND der arbeitszeit stattfindet.

was wäre wenn eine prüfung zb von morgens 7 bis mittags 13 uhr stattfindet; an diesem tage die arbeitseinteilung aber von 15 bis 24 uhr.

eigentlich müsste der prüfling ja dann nicht freigestellt werden; er würde aber dann ja in gewisser weise eine art „gesamt-(arbeits/prüfungs)-zeit“ haben die ja nun auch nicht von schlechten eltern ist . . .

gibt es hier neben einem freundlichen arbeitgeber auch eine regelung ?

dank und gruß

Hi!

was wäre wenn eine prüfung zb von morgens 7 bis mittags 13 uhr
stattfindet; an diesem Tage die arbeitseinteilung aber von 15
bis 24 uhr.

Dann gehört der Schichtplanersteller geohrfeigt. :smile:

gibt es hier neben einem freundlichen arbeitgeber auch eine
regelung ?

Ich bin mir nicht sicher, tendiere aber dazu, dass die Prüfungszeit ebenso wie Schule keine Arbeitszeit ist, zumal die Freistellung im BBiG im gleichen § geregelt ist.

Das ist aber nur meine persönliche Mutmaßung.
Bei Prüfungen gibbet einen Tag frei und gut ist!

VG
Guido

hallo

Dann gehört der Schichtplanersteller geohrfeigt. :smile:

das gehört aber dann in „allgemeine rechtsfragen“
*fg*

Ich bin mir nicht sicher, tendiere aber dazu, dass die
Prüfungszeit ebenso wie Schule keine Arbeitszeit ist, zumal
die Freistellung im BBiG im gleichen § geregelt ist.

danke

freigestellte

grüße

Freistellung bei Prüfung

Ist die Prüfung Berufsbezogen regelt dies die Ausbildungsrichtlinien die im Ausbildungsvertrag geschrieben sind.Aber auch hinsichtlich Berufsverbände und Gewerkschaften.Aber auch im Einzelfall zwischen Prüfling und Betrieb.
Bei nicht bezogener Ausbildungsberufsprüfung kann der AG kulanterweise Freistellung gewähren.Ansonsten eben den Ausbildungsurlaub im Jahr von 5Arbeitstagen fordern. (Gib 5 Neuer Bidungsurlaub in Baden Württemberg)