Freistellung bei Beendigung des Arbeitsverhältnis

Hallo,

folgende Info ist von der JAV eines Unternehmens verteilt worden, da das Unternehmen keine Azubis im Jahr 2006 übernehmen möchte:

"Freistellung bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Solltet ihr ein Bewerbungsgespräch oder einen Termin haben, der mit einer Bewerbung zu tun hat, könnt ihr dafür vom Arbeitgeber freigestellt werden.
Die Beantragung hierzu sollte mindestens 2 Tage vor dem Termin bei der Personalentwicklung bzw. dem zuständigen Sekreteriat eingehen.
Hierzu solltet ihr die entsprechenden Dokumente, wie z.B. die Einladung beifügen."

Muss das Unternehmen dem Azubi unbegrenzt freigeben, egal wie viele Einladungen er hat? Beispiel: Man hat in einer Woche für Montag, Donnerstag und Freitag eine Einladung bekommen. Kann das Unternehmen auch irgendwann sagen „jetzt ist aber Schluss“ mit der Begründung, dass ja soviel Arbeit ist und man ja auch irgendwann mal etwas tun müsste?

Der Fall ist noch nicht eingetreten, der Ausbildungsverantwortliche hat dem Azubi aber bereits mitgeteilt, dass sein erstes Vorstellungsgespräch, das er eine Woche vorher (vor der Woche mit den 3 Gesprächen) hatte eine Ausnahme gewesen wäre.

Was tut man in dem Falle, falls dies eintreten sollte? Einfach die Einladung einhalten und eine Abmahnung riskieren, weil der Azubi nicht arbeiten war?

Der Azubi ist sehr dankbar über eure Ratschläge.

LG, Anja

Hallo

Muss das Unternehmen dem Azubi unbegrenzt freigeben, egal wie
viele Einladungen er hat?

Nein. Jeweils für die objektiv notwendige Zeit und insgesamt auch nur im angemessenen Umfang. Vier Vorstellungsgespräche pro Woche sind sicherlich zuviel. Eins pro Woche dürfte allerdings in Ordnung gehen. Letztendlich bleibt es eine Grauzone. Unbezahlte Freistellung dürfte im Streitfalle dann eher beim AG durchzusetzen sein und letztendlich müßte es ja im Interesse des Azubi liegen, einen Job zu kriegen, auch wenn er dabei zwei drei Tage Lohn (oder soweit möglich Urlaub) opfern muß.

Übrigens kann je nach vertraglicher Grundlage die Lohnfortzahlung für den Zeitraum der Arbeitsverhinderung wegen des Vorstellungsgesprächs auch ausgeschlossen sein.

Gruß,
LeoLo