Bis jetzt habe ich meine Reha Anwendungen immer an
meinem freien Tag gemacht.Die Termine sind unterschiedlich .Nun habe ich an einigen Feiertagen meinen freien Tag ,mein Vorgesetzter ist der Meinung das ich kein Recht habe auf Freistellung um an einem anderen Tag in der Woche
entweder später zur Arbeit zu kommen oder früher zu gehen.Ich habe leider einen längeren Weg zur Arbeit .Steht mir laut Arbeitsrecht nicht diese
Freistellung zu?
Hallo,
gibt es einen Tarifvertrag ? Ist der Reha Sport ärztlich verordnet und kannst Du nachweislich die Termine nicht auf einen anderen Zeitpunkt legen ?
Dein Arbeitgeber könnte dies zumindest im Ansatz von Dir verlangen und wird dies natürlich auch erfragen.
Gruß
Klaus
Hallo Grusslose,
Steht mir laut
Arbeitsrecht nicht diese
Freistellung zu?
Nein, tut es nicht. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Rehamaßnahme nicht während einer arbeitsfreien Zeit erfolgen könnte.
Gruss (steht meist am Ende einer Nachricht als Höflichkeitsformel)
rambam
(Nachtrag: Die Antwort ohne die lästigen Grussformeln lautet:
Nein
Nachtrag Ende)
Hallo,
die Reha-MitarbeiterInnen sollten in der Regel Bescheid wissen, wie die Rechtsgrundlage ist.
Nach meiner Kenntnis hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Arzttermine u.ä. außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Ist dies nicht möglich, muß der Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge die Freistellung gewähren. Dies scheint bei Ihnen der Fall zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
laut § 616 BGB steht Ihnen eine angemessene Freistellung für Termine zu gewähren.
Hallo,
in Ihrem angefragtem Bereich kenne ich mich leider zu wenig aus. Sie können sich aber mit Ihrer Frage auch mal an eine Gewerkschaft wenden, die beraten manchmal auch Nichtmitglieder.
Ich wünsch Ihnen einen Verständnisvollen Arbeitgebern.
Viele Grüße
Hallo winni 12,
Anspruch auf Freistellung im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes eher nicht, es sei denn es liegt eine ärztliche Krankheitsbescheinigung vor.
Der AG ist sehr wohl aber angehalten den AN auf Kosten seiner Freizeit Arztbesuche und Behandlungen zu ermöglichen. Letztendlich ist dies mal wieder
vom AG kurz gedacht. Dem AG nützt nur ein gesunder und Leistungsfähiger AN. Wenn es nicht anders geht mussen Sie zum Vorgesetzten des Vorgesetzten gehen, vielleicht sieht der das anders.
Gruß wannsee
.
Der Arbeitgeber muss Dich nicht bezahlt freistellen.
Nur wenn eine Arbeitsunfähigkeit voliegt, muss das Entgelt bezahlt werden.
Es gibt aber genug Anbieter, die Reha-Sport auch später abends anbieten, wie einige Fitness-Studios. Erkundige Dich bitte, ob Du nicht evtl. den „Anbieter“ wechseln kannst?
Es tut leid, dass ich Dir dazu nichts positiveres sagen kann.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.
LG… Hoelti
Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Hallo,
für den Zeitraum der Rehamaßnahme muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten. Dies ist gleichzusetzen mit der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall.
Lassen Sie sich die Termine zur jeweiligen Rehamaßnahme mitteilen und geben diese rechtzeitig an den Arbeitgeber weiter.
Schönen Gruß
Holger
Sorry, weiß ich nicht
Susanne
Nein, nicht unbedingt. Das kommt auf einen Tarifvertrag oder andere betriebliche Regelungen an. Wie sind Arztbesuche geregelt? So muss auch mit Reha-Maßnahmen umgegangen werden.
Hallo,
Ihren Reha-Sport haben Sie ausserhalb der Arbeitszeit zu legen, sowie alle anderen Arzttermine auch. Ausnahmen können akute Fälle sein, nach Unfall oder Ähnlichem - !!!können!!!
VG
Leider hat ihr Arbeitgeber recht!
Rehamassnahmen müssen ausserhalb der Arbeitzeit in Anspruch genommen werden.
Sorry, dass ich erst jetzt antworte (ewig krank -.-)
Das weiß ich leider nicht. Tut mir leid. Unser Chef mit Arbeitsrecht ist momentan auch nicht greifbar.
Ich wünsche trotzdem alles Gute!
LG aus Stuttgart