Hallo,
Arbeitnehmern in der GKV haben ja grundsätzlich Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Erkrankung eines Kindes.
Dazu Fragen:
Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber dies per Arbeitsvertrag ausschließt?
Falls ja, wie sähe es aus, wenn der Arbeitsvertrag zwischen Tür und Angel, ohne genauen Lesens, weil vom Arbeitgeber so gefordert, unterschrieben worden wäre. Der Arbeitnehmer habe sehr wohl genaues Studium vorgehabbt gehabt, der Arbeitgeber hat, mit Hinweis auf andere Bewerber, aber massiven zeitlöichen Druck ausgeübt?
Bliebe dem Arbeitnehmer dann nur ide Möglichkeit, bezahlten oder unbezahlten Urlaub zu nehmen?
Gruß
Lawrence