Arbeitnehmern in der GKV haben ja grundsätzlich Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Erkrankung eines Kindes.
Dazu Fragen:
Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber dies per Arbeitsvertrag ausschließt?
Falls ja, wie sähe es aus, wenn der Arbeitsvertrag zwischen Tür und Angel, ohne genauen Lesens, weil vom Arbeitgeber so gefordert, unterschrieben worden wäre. Der Arbeitnehmer habe sehr wohl genaues Studium vorgehabbt gehabt, der Arbeitgeber hat, mit Hinweis auf andere Bewerber, aber massiven zeitlöichen Druck ausgeübt?
Bliebe dem Arbeitnehmer dann nur ide Möglichkeit, bezahlten oder unbezahlten Urlaub zu nehmen?
Arbeitnehmern in der GKV haben ja grundsätzlich Anspruch auf
bezahlte Freistellung bei Erkrankung eines Kindes.
Naja, das ist nur bedingt korrekt.
Arbeitnehmer in der GKV haben den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld, weil der Arbeitgeber von Grundsatz her zwar freistellen muss, das allerdings durchaus auch unbezahlt - sonst wäre ja kein Krankengeld notwendig.
Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber dies per Arbeitsvertrag
ausschließt?
Ja
Falls ja, wie sähe es aus, wenn der Arbeitsvertrag zwischen
Tür und Angel, ohne genauen Lesens, weil vom Arbeitgeber so
gefordert, unterschrieben worden wäre.
Pech für den AN.
Bliebe dem Arbeitnehmer dann nur ide Möglichkeit, bezahlten
oder unbezahlten Urlaub zu nehmen?
Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber dies per Arbeitsvertrag
ausschließt?
bei vorübergehender verhinderung bleibt der anspruch des AN grds. bestehen, § 616 BGB. die vorschrift ist aber abdingbar.
Falls ja, wie sähe es aus, wenn der Arbeitsvertrag zwischen
Tür und Angel, ohne genauen Lesens, weil vom Arbeitgeber so
gefordert, unterschrieben worden wäre. Der Arbeitnehmer habe
sehr wohl genaues Studium vorgehabbt gehabt, der Arbeitgeber
hat, mit Hinweis auf andere Bewerber, aber massiven
zeitlöichen Druck ausgeübt?
Arbeitnehmern in der GKV haben ja grundsätzlich Anspruch auf
bezahlte Freistellung bei Erkrankung eines Kindes.
Echt, wo steht das?
Ich glaube, Du verwechselt da was.
Als gesetzlich Versicherter kann man (bei unbezahlter Freistellung beim AG) von der Krankenkasse „Kinderkrankengeld“ erhalten, bis zu 10 Tage pro Jahr und Kind.
Beim Arzt bekomme ich dazu ein Formular, welches an die Krankenkasse geht und von dort erhalte ich dann das entsprechende Geld.
im Arbeitsrecht regeln zwei Paragraphen die Möglichkeiten, trotz der Pflege eines kranken Kindes weiterhin Geld zu bekommen:
§616 des BGB und §45 des SGB V
Einmal Sonderurlaub, den man vom Arbeitgeber bezahlt bekommen würde und einmal Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherte, bei dem man von der Krankenkasse 70 Prozent des Gehalts erstattet bekommt.
Falls ja, wie sähe es aus, wenn der Arbeitsvertrag zwischen
Tür und Angel, ohne genauen Lesens, weil vom Arbeitgeber so
gefordert, unterschrieben worden wäre. Der Arbeitnehmer habe
sehr wohl genaues Studium vorgehabbt gehabt, der Arbeitgeber
hat, mit Hinweis auf andere Bewerber, aber massiven
zeitlöichen Druck ausgeübt?
was ist das denn bitte? Dann würde ich wetten, dass da diverse „seltsame“ Klauseln drinstehen.
Nur mal so zur Klarstellung: Wieviel Zeit wollte der AN zum Durchlesen haben und wieviel Zeit wollte der AG zugestehen?
Nur mal so zur Klarstellung: Wieviel Zeit wollte der AN zum
Durchlesen haben und wieviel Zeit wollte der AG zugestehen?:
Nehmen wir mal an, der Bewerber hätte wohl schon zugesagt, wollte für „das Kleingedruckte“ aber noch einen Tag Prüfzeit, der Personalchef habe aber auf eine sofortige Unterschrift gedrängt, da er jetzt ja schon wieder einen Anschlußtermin habe.
Nehmen wir mal an, der Bewerber hätte wohl schon zugesagt,
wollte für „das Kleingedruckte“ aber noch einen Tag Prüfzeit,
der Personalchef habe aber auf eine sofortige Unterschrift
gedrängt, da er jetzt ja schon wieder einen Anschlußtermin
habe.
Dann ist der AN selber schuld, wenn er sich bei einer so wichtigen Entscheidung so unter Zeitdruck setzen lässt.