Freistellung bei Kündigung

Hallo,

ich möchte folgenden Sachverhalt zur Diskussion stellen:

Einem Arbeitnehmer wird in einem Gespräch mit seinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ihm in den nächsten Tagen die betriebsbedingte, fristgerechte Kündigung übergeben wird. In diesem Gespräch erhält der Arbeitnehmer ein Freistellungsschreiben (unwiderrufliche Freistellung bis zur rechtmäßigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses), dessen Erhalt er schriftliche bestätigen muß.
Der Arbeitnehmer beabsichtigt nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage einzureichen, da er an der angeblich getroffenen Sozialauswahl erheblich zweifelt.

Nun die Frage:
Wie sollte der Arbeitnehmer sich bezüglich der Freistellung verhalten, um bei der Kündigungsschutzklage keine Nachteile zu erlangen? Ist das tägliche Anbieten der Arbeitsleistung notwendig?

Vielen Dank für Eure Antwort.

Gruß
Marcus

Hallo

Wenn Du die Freistellung schriftlich hast, mußt Du außer dem Einreichen der Küschutzklage nichts machen.

Gruß,
LeoLo