Hallo!
Ich befinde mich derzeit im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung und habe nun begonnen, mich zu bewerben, da ich voraussichtlich nicht übernommen werde. Kann ich für ein Vorstellungsgespräch während meiner Arbeitszeit freigestellt werden und in welchem Gesetz ist dies evtl. geregelt?
Vielen Dank
Kristin
Hallo Kristin
Kann ich für ein Vorstellungsgespräch
während meiner Arbeitszeit freigestellt werden und in welchem
Gesetz ist dies evtl. geregelt?
Können kannst du sicherlich, wenn dein Jefe damit einverstanden ist. Einen rechtlichen Anspruch hast du IMHO nicht, du müsstest also Urlaub nehmen.
Vielen Dank
Bitte
Ralph
doch ein gesetzestext vorhanden???
Einen rechtlichen Anspruch hast du IMHO nicht, du müsstest also :Urlaub nehmen.
Gibt es da nicht doch einen Gesetzestext? meine mich daran erinnern zu können, wenn man nicht übernommen wird, der AG dem AN freistellen muss, um eine neue Beschäftigung zu suchen?!
und/oder gibt es dabei einen Unterschied zwischen Arbeitsverhältnis und Ausbildung?