Folgender Sachverhalt: Arbeitgeber hat fristgemäss mit 14tägiger Kündigungsfrist gekündigt. Arbeitnehmer erkennt dies an und bittet um Freistellung bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist, damit eine aktive Arbeitssuche gemacht werden kann (jetziger Arbeitsort ist auf Insel Sylt. Wohnort und Stellensuche ist auf dem Festland. Deshalb ist keine kurzfristige bzw. kurzzeitige Freinahme für Vorstellungstermine etc. möglich). Arbeitgeber ist damit einverstanden, hat aber nichts dazu gesagt, das diese Freistellung unbezahlt ist. Darf der Arbeitgeber die Bezahlung trotzdem verweigern?
Hallo,
sind noch Überstunden oder Resturlaub vorhanden?
Gruß Sunny
Guten Tag,
Hallo,
sind noch Überstunden oder Resturlaub vorhanden?
Gruß Sunny
Nein es sind keine Überstunden vorhanden und Resturlaub wurde mit der jetzigen Abrechnung ausbezahlt.
Hi, also der AN hat sich den Resturlaub ausbezahlen lassen und um Freistellung beim AG gebeten und möchte diese Freistellung nun bezahlt haben.
Wenn der AG dies ablehnt, dann darf er das, so einfach ist das.
MfG ramses90
Guten Tag,
Hallo,
bitte Text richtig lesen. Arbeitgeber war mit Freistellung einverstanden, war also einvernehmlich. Er hat aber nichts darüber verlauten lassen, das dies unbezahlt wäre.
Meines Erachtens muss er das bezahlen, weil es ja einvernehmlich war
Hi, was heisst denn einvernehmlich, die Freistellung erfolgte Wunsch des AN.
http://www.arbeitsratgeber.com/freistellung_0255.html
runter scrollen. Da steht dann, dass sie in diesem Fall in der Regel unbezahlt bleibt.
Wobei die Ausbezahlung des Resturlaubes auch noch eine entscheidende Rolle spielen wird.
MfG ramses90