Freistellung des lebenspartners bei schwangers

Wenn die Lebenspartnerin hoch schwanger ist und vor gelenkschmerzen nicht mehr laufen kann bzw. hilfe auf allen wegen z.b. zum klo benötigt, ist es möglich sich von der arbeit oder auch Maßnahmen der ARGE freistellen zu lassen ?? Wie sind da die bedingungen oder möglichkeiten weis dass jemand?

Hallo,

ich habe noch nie davon gehört, dass so etwas möglich ist. Eine verbindliche Auskunft kann jedoch nur die zuständige Arge erteilen.

Gruß

Sprich mit der ArGe!!!

Vorab sollte deine Partnerin einen Krankheitschein haben.
Bei der Kranken/Pflegekasse hauswirtschaftliche Unterstützung beantragen.
Du arbeitest weiter und die Kasse bezahlt ambulanten Service.
Lasst euch durch einen lokalen ambulanten Dienst beraten.
Die wissen Bescheid und werden für euch das beste rausholen, da es auch in ihrem Interesse liegt.

Der Partnerin die Gelenke KÜHLEN, nicht wärmen. Anfangs wird das subjektiv als Last empfunden, hilft aber.
Biete an, die pflegerischen Maßnahmen zu übernehmen, wird aber wohl nix, denn man wird meist nur für „Kind krank“ freigestellt.

Alles Gute für den Nachwuchs und viel Geduld, Liebe und positive Gedanken.

xxAndi

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Vielen dank für eure antworten!

Ich habe gestern noch etwas weiter diesbezüglich nachgeforscht und mir ist folgender text des Pflegeschutzgesetzes unter die augen gekommen
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Freistellung für Pflege durch das Pflegezeitgesetz
Durch das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung für bis zu 6 Monate, wenn sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen müssen. Zu den Angehörigen gehören: Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder des Ehepartners oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Allerdings handelt es sich dabei um eine unbezahlte Freistellung, d.h. in dieser Zeit besteht kein Anspruch auf eine Gehaltszahlung.

Stell jetzt Antrag auf Pflegebedürftigkeit der Partnerin, der Arzt sollte ein Attest vorlegen. Wenn keine Pflege, dann für hauswirtschaftliche Tätigkeiten, zu denen sie nicht in der Lage ist. Erhöhte Risiken der Sturzgefahr, der Thrombosegefahr, hat Selbstversorgungsdefizite…, problematisch wenn du arbeitest…usw. Gültigkeit, bei Genehmigung, ist das Datum der Antragsstellung. Es wird ein Gutachter kommen, die sind wief. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, zahlen „die“ rückwirkend zum Antragsdatum.

Bleibt ehrlich!!!

Gruß,

Andi