Freistellung durch AG- Nebentätigkeit?

Aufgrund von Streitigkeiten bezüglich abgezogener Urlaubstage bei Krankheit hat der Arbeitnehmer einen Anwalt eingeschalten.

Der Arbeitgeber antwortete prompt mit der Kündigung zum Ablauf der Befristung (30.4.2013) und stellt den Arbeitnehmer ab 1.2.2013 von seiner Tätigkeit frei. Im folgenden der genaue Wortlaut der Kündigung:

Sehr geehrter Arbeitnehmer,
wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir das Arbeitverhältnis nicht über die Dauer der Befristung hinaus fortsetzen können: Das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis endet insoweit vereinbarungsgemäß am 30.4.2013.

Sie sind insoweit verpflichtet, um Rechtsnachteile zu vermeiden, sich umgehend beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden.

Das Firmenfahrzeug bitten wir bis zum 31.1.2013 am Firmensitz zurückzugeben.

Weiterhin stellen wir Sie ab dem 1.2.2013 von der Erbringung der Arbeitsleistung unter Anrechnung von Urlaubs- und sonstigen Freizeitausgleichsansprüchen frei.Sollten Sie in der Zwischenzeit Zwischenverdienste erzielen, sind diese auf den Lohn anzurechnen.

Durch diese unwiderrufliche Freistellung sollen insoweit sämtliche Urlaubsansprüche sowie Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit aufgrund von Überstunden und Mehrarbeit abgegolten werden.

Wir bedanken uns für Ihre Tätigkeit und bedauern, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.

Frage: Darf der Arbeitnehmer auf geringfügiger Basis, bzw. Gewerbetätigkeit nebenbei arbeiten? Wann darf der Arbeitgeber dies verbieten? Was ist im Falle einer neuen Arbeitsstelle? Kann der Arbeitnehmer das Arbeitverhältnis vorher auflösen?

Im übrigen ist auf das Schreiben des Anwaltes seit mehr als 14 Tagen nicht reagiert worden. Wann sollte dies geschehen? Der Arbeitnehmer hat kein Interesse mehr an fernmündlichen Gesprächen und hätte es lieber, dass alles über den Anwalt abgewickelt wird…

Vielen Dank im Voraus!