Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter des DRK

Hallo liebe Leute,

ich habe hier mal eine Nuss für echte Experten.

Ich suche nach einer gesetzlichen Regelung, welches die Freistellung der ehrenamtlichen Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes zu Einsätzen / Lehrgängen / usw. von ihrer eigentlichen Arbeit regelt.
Interessant ist für mich die Regelung im normalen Alltag (z.B. Unterstützung eines Feuerwehreinsatzes / THW-Einsatzes). Regelungen den Verteidigungsfall betreffend lasse ich mal außen vor.

Weiß jemand ob und wie das gesetzlich geregelt ist?

Danke für Eure Antworten!

Euer
Ebenezer

Hallo

Ich suche nach einer gesetzlichen Regelung, welches die
Freistellung der ehrenamtlichen Mitarbeiter des Deutschen
Roten Kreuzes zu Einsätzen / Lehrgängen / usw. von
ihrer eigentlichen Arbeit regelt.
Interessant ist für mich die Regelung im normalen Alltag (z.B.
Unterstützung eines Feuerwehreinsatzes / THW-Einsatzes).

Im Feuerwehrgesetz der jeweiligen Länder sind die Regelungen für die Feuerwehr festgeschrieben. In aller Regel erklären die anderen Rettungsdienste diese dann auch für die eigene Organisation für Verbindlich.

Eine Ausnahme erregt allerdings seit Jahren die Gemüter. In aller Regel wird ein Verdienstausfall bei anderen Organisationen nur in der Zeit von 9:00 - 17:00 Uhr gezahlt.

Eines lässt mich allerdings stutzen:
Wieso unterstützt das DRK einen Feuerwehr bzw. THW-Einsatz? Wer genau hat hier wofür angefordert?

Regelungen den Verteidigungsfall betreffend lasse ich mal
außen vor.

Das wurde im Jahre 2000 abgeschafft.

MfG Frank

PS: Aus aktuellem Anlass: Selbstständige erhalten 12,50 EUR Pauschal.

Da die allermeisten Ehrenamtlichen in unserem Ortsverein sehr zuvorkommende Arbeitgeber haben gibt es da keine Probleme, auch spontan (z.B. bei der Wasserwacht), freigestellt zu werden.

Aber am besten müsste das Dein zuständiger Kreisverband wissen. Frag’ die mal - die können Dir auf jeden Fall eine verbindliche Antwort geben.

LG Agnes

Hallo AgnesV,

Da die allermeisten Ehrenamtlichen in unserem Ortsverein sehr
zuvorkommende Arbeitgeber haben gibt es da keine Probleme,
auch spontan (z.B. bei der Wasserwacht), freigestellt zu
werden.

ja, das Problem ist nur: um ein zuvorkommender Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sein zu können, braucht man nunmal für alles eine Rechtsgrundlage. Alles andere wird einem sonst irgendwann als Willkür ausgelegt („Warum bekommt der DRKler ne Freistellung, der Helfer bei @fire aber nicht?“).

Aber am besten müsste das Dein zuständiger Kreisverband
wissen. Frag’ die mal - die können Dir auf jeden Fall eine
verbindliche Antwort geben.

Nein, kann er leider nicht. Das war meine erste Anlaufstelle. Ich war auch sehr überrascht, dass meine interessehalber gestellte Frage selbst altgediente DRKler, die in ihrer Dienstzeit ja regelmäßig mit diesem Problem konfrontiert wurden, keine vernünftige Antwort parat hatten. Bei einem so mächtigen Verband wie dem DRK muss es doch einen Paragraphen geben, der ähnlich formuliert ist wie die gesetzliche Freistellung freiwilliger Feuerwehrleute oder THW-Helfer. Kann mir nicht vorstellen, dass es da absolut nichts gibt.

Dein
Ebenezer

Hallo Frank,

Im Feuerwehrgesetz der jeweiligen Länder sind die Regelungen
für die Feuerwehr festgeschrieben.

Richtig. Die gelten aber nur für freiwillige Feuerwehrleute.

In aller Regel erklären die
anderen Rettungsdienste diese dann auch für die eigene
Organisation für Verbindlich.

Entschuldige wenn das jetzt patzig klingt, aber: Wie geht den das? Eine private Organisation erklärt Kraft eigener Arroganz den Inhalt eines Gesetzes auf ihre Mitglieder für anwendbar, obwohl es diese Organisation gar nicht betrifft. Und das soll dann juristisch verbindlich sein?

Wirklich weiter bringt mich das nicht.

Dein
Ebenezer

Mir ist nicht bekannt das ein Arbeitgeber im alltäglichen Einsatzfall einen Arbeitnehmer freistellen muss. Diese Pflichten hat ein AG hier nicht…es ist ja schließlich der Ausfall seines Angestellten und seiner Arbeitsleistung. Wie Agnes schreibt, sind manche AG kulant, stehen aber in keiner Pflicht. So ist es für Angehörige des DRK und der FFW, THW kann ich nicht beantworten. Die Ausnahmen hierbei sind nur im Katschutzfall, da sind dann die hoheitlichen Aufgaben anders verteilt und der AG muss quasi hier diese Personen freistellen. Angehörige im DRK stehen hier im Katschutzfall in der Pflicht. Dies regelt beispielsweise die Satzung. Dieser Katschutzfall wird aber vom jeweiligen Landesbeamten ausgerufen und ist nicht allzu häufig…Gott sei Dank.
Verdienstausfall ist in diesen „alltäglichen“ Einsatzfällen auch nicht zu erwarten, da dies quasi auf ‚freiwilliger‘ Basis erfolgt, anders im Katschutzfall, da kann der AG Verdienstausfall fordern und bekommt diesen auch zugesprochen. Mitglieder der FFW bekommen einen Einsatzstundensatz über den kommunalen Bereich, DRK-Helfer nicht, ausser es regelt hier die interne Satzung bzw. Ordnung der Bereitschaften und Sie bekommen hier von ihrem Kreisverband eine Aufwandsentschädigung (möglich - kein Muss), wie es beim THW aussieht kann ich hier nicht sagen, weil da keine näherliegende Kontakte bestehen. Ich spreche hier von den Regelungen im Bundesland BW, möglicherweise ist es aber auch von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. 
VG Frank

Hoi.

Hier kann man etwas finden (zumindest bei „Großschadensereignissen“), ist wohl mal wieder Ländersache:

§14 KatSG (Berlin)

Mitwirkung der freiwilligen Helfer im Katastrophenschutzdienst

(1) Helfer im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die sich freiwillig zur ehrenamtlichen Mitwirkung beim Katastrophenschutz in Einheiten und Einrichtungen der privaten Hilfsorganisationen verpflichtet haben. Sie sind insbesondere verpflichtet, an den dienstlichen Veranstaltungen und den Einsätzen der Einheiten und
Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes teilzunehmen.

(2) Beim Dienst im Katastrophenschutz gelten § 9 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 10 und 11 Abs. 1 und 3 des Feuerwehrgesetzes in der Fassung vom 3. Mai 1984 (GVBI. S. 764), das zuletzt durch § 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Juli 1993 (GVBI. S. 313) geändert worden ist, für die Helfer entsprechend.

Ansonsten sieht es wirklich mau aus - wohl alles nur freiwillige Unterstützung seitens der AG:

http://www.nrw.de/presse/nrw-arbeitgeber-unterstuetz…

http://www.meetingpoint-brandenburg.de/news/view_mob…

www.helfergleichstellung.brk.de/uploads/Dokumente/Po…

Ciao Loki

Dann solltest Du mal dringend das hier lesen:

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-05/arbeitsrec…

Gruss
K

Hallo Frank,

Mir ist nicht bekannt das ein Arbeitgeber im alltäglichen
Einsatzfall einen Arbeitnehmer freistellen muss. Diese
Pflichten hat ein AG hier nicht…es ist ja schließlich der
Ausfall seines Angestellten und seiner Arbeitsleistung. Wie
Agnes schreibt, sind manche AG kulant, stehen aber in keiner
Pflicht. So ist es für Angehörige des DRK und der FFW, THW
kann ich nicht beantworten.

Wie ich schon sagte, für THW und FFW ist die Freistellung auch für alltägliche Einsätze rechtlich klar geregelt (z.B. §12 II FSHG NW, §3 I THW-Gesetz). Für das DRK habe ich zwar auch eine Regelung im Rotkreuz-Gesetz von 1937 (Trotz der Neuregelung aus 2008 scheint das Gesetz immer noch gültig zu sein) gefunden. Diese scheint mir aber nur bei Großschadensereignissen zu greifen (§15). Wie Du selbst schon gesagt hast, ist die Herleitung des Rechts auf Freistellung für alltägliche Geschichten nicht so deutlich geregelt.

Dein
Ebenezer

Hallo Ebenezer

Nein, kann er leider nicht. Das war meine erste Anlaufstelle.
Ich war auch sehr überrascht, dass meine interessehalber
gestellte Frage selbst altgediente DRKler, die in ihrer
Dienstzeit ja regelmäßig mit diesem Problem konfrontiert
wurden, keine vernünftige Antwort parat hatten. Bei einem so
mächtigen Verband wie dem DRK muss es doch einen Paragraphen
geben, der ähnlich formuliert ist wie die gesetzliche
Freistellung freiwilliger Feuerwehrleute oder THW-Helfer. Kann
mir nicht vorstellen, dass es da absolut nichts gibt.

Versuch es doch mal hier: DRK Generalsekretariat: 030 85404 - 0. Musst du dich halt durchfragen, spätestens der Fachbereich Ehrenamt müsste es wissen.

Wenn die es nicht wissen, dann gib auf :wink:

Dein
Ebenezer

Gruß Milton