Hallo AgnesV,
Da die allermeisten Ehrenamtlichen in unserem Ortsverein sehr
zuvorkommende Arbeitgeber haben gibt es da keine Probleme,
auch spontan (z.B. bei der Wasserwacht), freigestellt zu
werden.
ja, das Problem ist nur: um ein zuvorkommender Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sein zu können, braucht man nunmal für alles eine Rechtsgrundlage. Alles andere wird einem sonst irgendwann als Willkür ausgelegt („Warum bekommt der DRKler ne Freistellung, der Helfer bei @fire aber nicht?“).
Aber am besten müsste das Dein zuständiger Kreisverband
wissen. Frag’ die mal - die können Dir auf jeden Fall eine
verbindliche Antwort geben.
Nein, kann er leider nicht. Das war meine erste Anlaufstelle. Ich war auch sehr überrascht, dass meine interessehalber gestellte Frage selbst altgediente DRKler, die in ihrer Dienstzeit ja regelmäßig mit diesem Problem konfrontiert wurden, keine vernünftige Antwort parat hatten. Bei einem so mächtigen Verband wie dem DRK muss es doch einen Paragraphen geben, der ähnlich formuliert ist wie die gesetzliche Freistellung freiwilliger Feuerwehrleute oder THW-Helfer. Kann mir nicht vorstellen, dass es da absolut nichts gibt.
Dein
Ebenezer