Freistellung für eine Fortbildung

Guten Abend !

Angenommen der Arbeitnehmer hat eine normale Arbeitswoche von Montags bis Freitags. Wenn sehr viel zu tun ist wird Samstags auch gearbeitet, nach Absprache mit den Arbeitnehmern, abwechselnd.
Ein Arbeitnehmer nimmt an einer Fortbildung teil, ca jeden zweiten Samstag hat er Unterricht (Teilzeitfortbildung). Die Fortbildung ist staatlich anerkannt und die Termine sind im Voraus bekannt.
Jetzt soll der Arbeitnehmer an einem Samstag arbeiten (Grund: Personalmangel) wo er aber seinen Unterricht hat.

Muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer für diesen Samstag von der Arbeit freistellen ? Kann jemand ein Gesetz nennen wo sowas drin steht ?

MfG KA

Hallo

Muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer für diesen Samstag
von der Arbeit freistellen ? Kann jemand ein Gesetz nennen wo
sowas drin steht ?

Soweit ich weiß muss er nicht, denn Fortbildung wenn sie nicht vom Betrieb angeordnet sind Freizeitaktivitäten. Ich kann ja auch nicht zur Tanzstunde gehen wenn es in meiner Arbeitszeit fällt.
Der Chef scheint ja schon die Arbeit so zu legen man du zur Fortbildung gehen kann, wenn aber Personalmangel herscht dann geht die Arbeit auch per Gesetz vor.

Antwort regelkonform geändert [MOD Guido]

Hi!

Der Chef scheint ja schon die Arbeit so zu legen man du zur
Fortbildung gehen kann, wenn aber Personalmangel herscht dann
geht die Arbeit auch per Gesetz vor.

Aha - welches Gesetz genau?

LG
Guido

Soweit ich weiß muss er nicht, denn Fortbildung wenn sie nicht
vom Betrieb angeordnet sind Freizeitaktivitäten. Ich kann ja
auch nicht zur Tanzstunde gehen wenn es in meiner Arbeitszeit
fällt.
Der Chef scheint ja schon die Arbeit so zu legen man du zur
Fortbildung gehen kann, wenn aber Personalmangel herscht dann
geht die Arbeit auch per Gesetz vor.

Nabend,

die Fortbildung baut auf den Beruf des Arbeitnehmers auf. Der Staat beteiligt sich in Form eines Zuschusses bei den Lehrgangskosten (=ABFG, MeisterBafög). Also müsste er auch daran interessiert sein dass dem Teilnehmer keine Steine in den Weg gelegt werden.

Ich habe von einem Fall gehört da bekam der Arbeitnehmer ohne wenn und aber Samstags regulär frei und das bei Schichtarbeit !

die Fortbildung baut auf den Beruf des Arbeitnehmers auf. Der
Staat beteiligt sich in Form eines Zuschusses bei den
Lehrgangskosten (=ABFG, MeisterBafög). Also müsste er auch
daran interessiert sein dass dem Teilnehmer keine Steine in
den Weg gelegt werden.

Wer „er“? Der Staat? Es gibt nicht zu allem gesetzliche Regelungen in D. (Man möchts manchmal kaum glauben)

Ich habe von einem Fall gehört da bekam der Arbeitnehmer ohne
wenn und aber Samstags regulär frei und das bei Schichtarbeit!

Und was soll ein Fall bringen?

Hallo

Also ich hoffe ich habe die Situation richtig verstanden.
Ein Mann arbeit in einem Betrieb z.B als Maurer er ist dort angestellt. Der Mann will z.B. sich fortbilden zum Meister oder sonst was. Der Betrieb hat aber die Fortbildung selbst nicht angeordnet bzw. verlangt.
Der Mann bekommt für die Weiterbildung einen Zuschuss vom Staat für die Kosten der Fortbildung.
Ich hoffe soweit habe ich es richtig verstanden.
Dazu muss man sagen die Fortbildung ist freiwillig somit also eine Freizeitaktivität. Das es ja nix betriebliches ist auch wenn es in die Branche der Arbeit fällt. Dar zuschuss vom Staat ist ja nur Gedacht das man später einmal z.B als Meister einen eigenen Betrieb aufmachen kann oder einen höheren Posten ereicht hat aber mit dem Betrieb auch nix zu tun. Ich habe auch einige Gerichturteile zu diesem Fall bereits gelesen, weiß aber nicht mehr wo diese im Internet zu finden sind. Es war aber das selbe Ergebnis. Frage doch einmal bei der Stelle für den Zuschuß nach. Die können dir vieleicht sogar die Gerichturteile geben. Hilft alles nichts kannst du nur noch mal mit Chef sprechen.
LG Danny

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo KA,

ich frage mich, warum nicht schon Guido und Xolophos danach gefragt haben:

Steht in diesem Fall was zu Arbeitszeit/Arbeitstagen/Überstunden im Arbeitsvertrag ?
Gibt es in dem Unternehmen einen BR ?
Gilt ein TV ?

&Tschüß

Wolfgang