Freistellung für Uni Veranstaltungen?

Hallo,

ich arbeite als Werkstudent in einem mittelgroßen Unternehmen welches sich durch besondere Starrköpfigkeit bei der Urlaubsplanung auszeichnet.

Der Vertrag läuft über 14Std. die Woche mininum, falls das Relevanz hat.

Mein Vertrag läuft bis März 2012, ich habe bis da noch 2 Wochen Urlaub über. Nun ergibt sich für mich die Möglichkeit eine 4 Wöchige Veranstaltung im Ausland in Anspruch zu nehmen, welche im Rahmen meines Studiums nur von Vorteil sein wird.
Gibt es eine Grundlage auf der ich die Freistellung für diese Veranstaltung beantragen kann, ohne noch meinen Urlaub verbraten zu müssen? Eine Bescheinigung der Relevanz der Veranstaltung für mein Studium werde ich bekommen, falls das hilft.

Ich bedanke mich für jede Hilfe und Tips die ich bekommen kann!

Hallo Hurrz,
da seh ich schon mal dunkel. Du hast sicherlich einen Arbeitsvertrag und wenn dieser Vertrag eine „Freistellung“ nicht her gibt, guckst Du in die Röhre. Du kannst dann lediglich versuchen unbezahlten Urlaub für die 4 Wochen zu nehmen, im Zweifel 2 Wochen bezahlt, 2 Wochen unbezahlt.

Viel Glück dabei,
Kaktus*1

Hallo hurrrz,
kann Dir leider nicht helfen. Ich kenne nicht so eine „Grundlage“, die Du suchst.
So nebenbei: falls die 4-Wochenveranstaltung gut für´s Studium sein soll, dann würde ich nicht lange überlegen und den verbliebenen Urlaub dafür opfern.
Nach dem Motto: Was ist wichtiger? Gute Arbeitsstelle und Auslandserfahrung, oder Freizeit…? Nur als Gedankenanstoss ohne Hintergedanken.
Sonst alles beste und viel Erfolg.
Gruss

Wagner

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Hallo,
zu erst einmal den Arbeitsvertrag studieren, ob hier auf Betriebsvereinbarungen etc. verwiesen wird oder zwecks Freistellungen Angaben enthalten sind. Normalerweise ist der Sinn eines Werksstudentenvertrages, das das Studium vorrang vor der Lage der Arbeitszeit hat und die Arbeitszeit ggf. verschoben werden kann. Bei uns können die Werksstudenten, nach mind. 1-wöchiger Voranmeldung beim Vorgesetzten „frei“ haben. Die verpaßte Arbeitszeit wird entweder vorher oder danach hereingearbeitet.
Wenn es einen Betriebsrat gibt auch da mal nachfragen.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen
Gruß Svalroph

Hallo, ich würde mich beim Betriebsrat der Firma erkundigen. Es gibt z.B. bis zu 14 Tagen Bildungsurlaub im Jahr. Wenn Sie sich nur für 14 Wochenstunden verdingt haben, dann können Sie diese Stunden vielleicht Montag und Dienstag ableisten, so dass Sie schon von Mitttwoch bis Sonntag frei haben. Aus Ihren Angaben geht nicht hervor, wieviel Urlaubstage Sie nehmen müssen, um eine Woche frei zu haben. Die letzte Möglichkeit wäre ansonsten unbezahlter Urlaub.

Hallo,
das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht, bzw. falls vorhanden, welcher Tarifvertrag gilt wo z. b. eine Regelung über Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge festgelegt ist.
wansee

Hallo, Guten Tag, wenn das nicht im Arbeitsvertrag explizit aufgeführt ist, sehe ich keine Möglichkeit einer Freistellung gegeben. Viele Grüße

Hallo,

Gibt es eine Grundlage auf der ich die Freistellung für diese
Veranstaltung beantragen kann, ohne noch meinen Urlaub
verbraten zu müssen?

Kurze Antwort: Nein.
Berufsbildungsgesetz gilt nicht
Weiterbildungsgesetz (egal, welches Bundesland) gilt nicht
Im Arbeitsvertrag steht bestimmt auch nix

Folge: Kein Anspruch (nicht mal auf Freistellung unter Einbeziehung des Urlaubs, weil: 1. Urlaub wird **gewährt**, nicht genommen, 2. Werkstudenten **arbeiten** - sind also nicht in der Ausbildung)

Gruss
rambam

Hallo,

schwierige Situation in der du steckst. Rechtliche Grundlagen kenne ich diesbezüglich aber leider auch nicht so genau, ich weiß halt nur, dass Werkstudenten auch die Verpflichtungen haben „Scheine etc.“ beim Betrieb vorzulegen und über die Entwicklung des Studiums beim AG Rechenschaft ablegen müssen. Soweit mir bekannt ist, verpflichtet sich der AG aber im Gegenzug, für Diplomarbeiten oder andere Prüfungen frei zu geben. Kannst du nicht direkt bei der Uni abklären, wie deine rechtliche Situation aussieht. Tut mir leid mehr kann ich dir hierzu leider nicht sagen.

Viel Glück
Milan

Hallo,
zunächt bitte ich für die späte Antwort um Entschuldigung, ich musste mir erst ein neues Internet kaufen, da mein altes kaputt gegangen ist.
Leider kann ich Dir in dieser Sache nicht weiter helfen, aber meine Tochter hat mit dem ASTA ihrer Uni sehr gute Erfahrungen gemacht. Sicher findest Du da kompetente Hilfe.

Viel Erfolg, Johannes

Hallo hurrrz,

Du wirfst zwei Krümel auf den Tisch und erwartest ein Vier-Gänge-Menü. Mit Deinen Angaben kann ich kaum etwas anfangen.

Werkstudenten unterliegen geltenden Tarifverträgen, gehörst Du zu einem? Wenn ja, ist er allgemeinverbindlich?

Informierte Werkstudenten schließen möglichst einen Arbeitsvertrag mit Bandbreitenregelung, einen sog. Bandbreitenvertrag mit dem Arbeitgeber ab. Damit wird eine weitest gehende Flexibilität während der gesamten Laufzeit gesichert. Hast Du da etwas versäumt?

Es scheint, als wenn Du aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis wenigstens zu einem Teil heraus willst, um Dir im Rahmen Deines Studiums einen Vorteil zu sichern, den Du glaubst durch einen 4-wöchigen Auslandsaufenthalt zu erhalten. Diesen Vorteil will ich nicht bezweifeln. Gleichzeitig suchst Du aber nach einer Grundlage, die es Dir ermöglicht Urlaubsansprüche zu erhalten.

Woher glaubst Du, im März 2012 zwei Wochen Urlaubsanspruch „über“ zu haben? (Zeitpunkt, Übertragbarkeit u.ä. regelt §7 BUrlG)

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage (einschl. Samstage, also vier Wochen) im Kalenderjahr für Vollzeitbeschäftigte, das sind pro Monat zwei Arbeitstage. Bei Teilzeitbeschäftigten sind es für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 1/12, also ebenfalls zwei Tage (§5 BUrlG) aber immer noch bei voller Wochenarbeitszeit.

Da der Urlaubsanspruch für 2012 frühestens im Januar entstehen kann, stünden Dir bei drei vollen Monaten 6 Arbeitsstage Urlaub zu. Hat Dein Betrieb die 5 Tage-Woche, sind es fünf Tage, also eine Woche. Bei Dir muss man aber noch die kürzere Wochenarbeitszeit berücksichtigen. Wenn Du an zwei Tagen in der Woche Deine 14 Stunden arbeitest, ist das Arbeitszeit-Verhältnis bei einer 5 Tage-Woche im Betrieb 2:5, damit entsteht für die anteilige Berechnung Deines Urlaubs ein Faktor von 0,4.
Woher hast Du Deine zwei Wochen Urlaubsanspruch „über“???

Du müsstest beim gesetzlichen Mindesturlaub und einer 5 Tage-Woche mindestens ein halbes Jahr Vollzeit gearbeitet haben, um diesen Urlaubsanspruch zu haben. Dann bist Du aber kaum noch als Werkstudent anzusehen, besonders nicht „in einem mittelgroßen Unternehmen welches sich durch besondere Starrköpfigkeit bei der Urlaubsplanung auszeichnet.“ Urlaubsplanung ist für einen Betrieb ein wichtiger Faktor um die Funktionsfähigkeit zu erhalten. Betriebsferien, wo ganze Werke geschlossen werden, sind für jeden Arbeitgeber einfacher zu gestalten. Ich würde nicht von „besonderer Starrköpfigkeit“ reden, wenn ich als plötzlicher „Rosinenpicker“ die Urlaubsplanung in einer Betriebseinheit aufmische.

Ich glaube, Du könntest damit zufrieden sein, wenn Dir Dein Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, den Dir zustehenden Urlaub und dann unbezahlten Urlaub für den Auslandsaufenthalt zu nehmen und den Arbeitsvertrag trotzdem zu behalten. Ich kenne Firmen, die würden Dir bei Deinen Vorstellungen „großzügig“ anbieten vorzeitig zu kündigen, damit Du tun kannst was Dir beliebt.

Sorry
Fredo

Hallo hurrrz,

wenn der Arbeitsvertrag keine Regelung für diesen Fall versieht, wird mit arbeitsrechlichen Instrumenten nichts zu machen sein.
Es müßte aber doch an der Uni für Auslandssemester entspechende Richtlinien geben, die hier herangezogen weren könnten.
Auf jeden Fall wird aber eine schriftliche Beführwortung der Maßnahme, durch die Uni und die Institution die diese Auslandveranstaltung anbietet, hilfreich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Ob der Chef verpflichtet werden kann die Zeit zu zahlen weiss ich nicht. Unbezahlten Urlaub sollte man nehmen können. Wenns bezahlt sein soll würde ich mich an die Arge oder ein anderes Amt wenden.

hallo,

tut mir leid, aber ich sehe da keine Chance ausser die Einsicht des Betriebes. Eine Grundlage für eine Freistellung sehe ich da nicht, aber das muss nichts heißen.

LG.

Hallo,

da im Vertrag 14 Stunden Minimum pro Woche festgelegt sind, kommst du da so einfach nicht drum herum. Du könntest versuchen einen Antrag auf unbezahlten Urlaub zu stellen und die Bescheinigung über die Relevanz der Veranstaltung beifügen.

MfG
Angelsfear