Freistellung für Vorstellungsgespräch b. Insolvenz

Hallo,

ein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet. Ein MA hat ein Vorstellungstermin. Schon vor dem Insolvenzantrag hat er Urlaub für diesen Tag beantragt, wird ihn aber wahrscheinlich nicht bekommen, da vor allem durch die Insolvenz viel zu tun ist. Was soll er nun machen? Krank feiern (sieht doof aus) oder gibt es einen Anspruch auf Freistellung bei Insolvenz?

Gruß
Jenny

Hallo,
Sie haben immer Anspruch auf Freistellung, wenn Sie sich vorstellen wollen. Da hat eine Insolvenz gar nichts mit zu tun. Allerdings wird Ihnen kaum jemand glauben, dass Sie den ganzen Tag frei haben müssen.

Für die Vorstellung selber bekommt jeder frei.
Wenn Ihr Arbeitgeber sich in der Insolvenz befindet, wissen Sie ja nicht mal, ob Sie Lohn bekommen.
In Kenntnis setzen dass Sie ab einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr da sind, da Sie ein Vorstellungsgespräch haben. Es sollte ja normal auch schon von selber im Sinne des AG sein, dass seine Mitarbeiter schnell wieder Arbeit finden.

Gruss
Agnes

Bitte bei der Arbeitsagentur nachfragen, die zahlen ja auch Insolvenzausfallgeld

M.E. hat man nur Anspruch auf Freistellung bei einem gekündigten Arbeitsverhältnis.

Das läuft alles.

Bitte bei der Arbeitsagentur nachfragen, die zahlen ja
auch Insolvenzausfallgeld

M.E. hat man nur Anspruch auf Freistellung bei einem
gekündigten Arbeitsverhältnis.

Natürlich bekommt man die Zeit nicht bezahlt, aber AG muss frei geben, allerdings nur für die Zeit des Vorstellungsgespräches.
Allerdings könnte mir ein insolventer Arbeitgeben wohl kaum was verbieten. Der sollte froh sein wenn überhaupt noch einer da ist und arbeitet.

Hallo Jennyst,

klar, mit der Insolvenz ist alles anders…aber wegen einem Tag oder einem Halben wirds doch wohl keinen Aufstand geben??
Meinst das geht nicht in Ordnung wenn er betont, daß es ein wichtiger Termin ist…ich weiß ja nicht wie das Verhältnis ist aber vielleicht sollte man mit offenen Karten spielen und sagen, daß es sich um ein Vorstellungsgespräch handelt.

Gruß Lore

hallo jennyst,

durch den Urlaubsantrag weiss der AG das der MA an diesem Tag nicht da sein will.krank machen also schlecht. Jenachdem wie der MA mit dem AG umgeht koennte dieser Verstaendnis dafuer haben, dass sich ein MA fruehzeitig eine neue stelle sucht und ihm freigeben.

Guten Morgen,

die Frage ob ein Anspruch besteht, ergibt sich aus den Rahmenbedingungen die der betreffende eingegangen ist.

Dies wiederum hängt davon ab, ob das Arbeitsverhältnis gekündigt ist oder nicht.

Wenn aber der Tagurlaub bereits vor längerer Zeit beantragt worden ist der Arbeitgeber hiergegen keine Einwendungen erhoben hat, dann gilt meines Erachtens nach dem Urlaub als genehmigt. Allerdings kann der Arbeitgeber in dringenden Fällen auch die Genehmigung widerrufen.

Ich gehe aber davon aus, dass Entgelt nicht bezahlt worden ist. Wenn das zutrifft, dann kann man die Arbeitsleistung zurückhalten. Daraus ergibt sich ein „Zwangsurlaub“.

Ob dies allerdings in dem vorliegenden Fall so sehr seriös ist, kann ich nicht beurteilen.

Viel Glück.

Hi jenny
urlaub kann nur beantragt werden und unterliegt der zustimmung durch den arbeitgeber - wobei unerheblich wer die geschäftsführung oder weisungsbefugnis organisatorisch inne hat; also wenn er vom weisungsbefugten keinen urlaub erhält so kriegt er den auch nicht !

er kann natürlich blau machen und einen arzttermin vorschieben - zahnarzt oder sonst. und sich ne krankschreibung für einen tag holen - was ich empfehlen würde (brechreiz/kopfschmerzen/darmvergiftung) etc sind durchaus gängig und nicht nachvollziehbar ! außerdem ist die neuerliche bewerbung bei inso durchaus nachvollziehbar und damit würde es eine vorgetäuschte krankheit gegebenenfalls auch heilen, sollte das in einem arbeitsgerichtsprozess mal zur sprache kommen !

ein rechtsanspruch auf urlaub zwecks bewerbung besteht auch im inso-verfahren eines unternehmens nicht !
michael

Jeder ist sich selbst der nächste, oder? ich würde auf jeden Fall hinfahren und den Urlaub, der ja schon genehmigt ist, in Anspruch nehmen.