Moin,
muss einem AN, der als Kläger oder Beklagter in einem Zivilprozeß zu Verhandlung vorgeladen wird, (un)bezahlter Sonderurlaub gewährt werden oder muss er dafür seinen regulären Urlaub aufzuwenden? Voraussetzung: Der Prozess hätte nichts mit dem AG zu tun.
Gruß vom Wolf
Servus,
also meines Wissens nach bekommt der AN (oder der AG) ein Formular für Verdienstausfall… also entweder unbezahlt freinehmen und den Ausfall von der gerichtskasse bekommen, oder bezahlt freibekommen und der AG holt sich das ausgezahlte von der Gerichtskasse wieder (hab solche Formulare schon ausfüllen dürfen…)
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