Hi zusammen,
ich bin gerade etwas ratlos.
Sind Mitarbeiter, die als Prüfer bei der IHK ehrenamtlich tätig sind, grundsätzlich bezahlt von der Arbeit freizustellen?
Ich habe bislang nur Urteile zu tarifgebundenen AN gefunden.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man auf Grund § 616,1BGB oder auch §40 BBiG freistellen muss - aber muss auch bezahlt werden?
Hat da vielleicht wer ein tariffreies Urteil?
VG
Guido