Darf mein Ausbilder mich von der Ausbildung freistellen, nur weil bei mir nach einer OP ( im März diesen Jahres) die Wunden nicht so gut verheilen. Bis jetzt war ich 5 Wochen krank und bin seit vielen Wochen wieder am arbeiten und gehe auch zur Berufsschule. Ich bin jetzt im 2. Ausbildungsjahr und habe im nächsten Frühjahr Zwischenprüfung, Ausildungszeit beträgt 3,5 Jahre. Kommt eine Freistellung nicht einer Kündigung gleich??
Bitte antwortet mir schnell, es eilt.
Darf mein Ausbilder mich von der Ausbildung freistellen, nur
weil bei mir nach einer OP ( im März diesen Jahres) die Wunden
nicht so gut verheilen.
Das wird wohl u.a. vom Beruf abhängen. Mit offenen Wunden in einem Lebensmittel- oder Gastronomiebetrieb zu arbeiten ist vielleicht nicht das Gelbe vom Ei.
Guten Tag,
Nein, ich bin der Ausbildung zur Chemielaborantin. Also nur Laboranalytik und meine Wunden sind nicht am Oberkörper, selbstverständlich auch dick verbunden.
Moin! Moin!
…Rede mit Deinem Ausbilder!
Will er Dich schützen? Will er Dich loswerden?
…Was sagt der Betriebsarzt?
…Was sagt der Betriebsrat, die Jugend- und Ausbildungsvertretung?
Will Dein Ausbildungsbetrieb Dir nicht helfen?
…Rede mit Deinem Berufsschullehrer.
…Rede mit dem Ausbildungsbeauftragten der zuständigen Kammer.
Die zuständige Kammer steht in Deinem Ausbildungsvertrag.
…Vielleicht Hilfe von der Gewerkschaft.
Viel Erfolg wünscht Dir
Dino