Freistellung Mitarbeiter Kind im Khs

Hi!

Mal angenommen, eine Arbeitnehmerin hat 7-jähriges ein Kind, welches demnächst für eine Woche ins Krnakenhaus muss (Mandelentfernung). Sie möchte das Kind gerne begleiten, also für die Woche mit ins Krankenhaus.

Das Kind wäre beim Vater familienversichert, die Mutter bei einer anderen Krankenkasse.

Jetzt käme eine Freistellung mit Krankengeld gem. 45 SGB V ja nicht in Frage, da das eh Kind betreut wird.

Die Mutter bekäme auf Anfrage bei Ihrer Kasse die Information, dass sie sich für die Zeit im Krankenhaus vom Arbeitgeber unbezahlt freistellen lassen kann und die Versicherung des Ehemanns (wo das Kind versichert ist) würde Krankengeld für diese Zeit zahlen…

Ist das so?
Und wenn ja: Wo steht das?

LG
Guido, der überlegte, das Ganze ins Versicherungsbrett zu stellen, sich aber hier so heimisch fühlt :wink:

Hallo,
wenn die Mitaufnahme einer gesunden Begleitperson in das
Krankenhaus medizinisch erforderlich ist (das kann nur das
Krankenhaus selbst bestätigen), dann gehört der Verdienstausfall
(100% Netto) zu den Nebenkosten und wird von der Kasse gezahlt, die
auch die Krankenhauskosten selbst zahlt.
Wo das steht weiss ich momentan nicht - glaub es mir einfach.
Gruss
Günter Czauderna

Danke
Hi!

wenn die Mitaufnahme einer gesunden Begleitperson in das
Krankenhaus medizinisch erforderlich ist (das kann nur das
Krankenhaus selbst bestätigen), dann gehört der
Verdienstausfall
(100% Netto) zu den Nebenkosten und wird von der Kasse
gezahlt, die
auch die Krankenhauskosten selbst zahlt.

Das OK für die Unterbringungskosten gibt es bereits (oops - fiktiv natürlich)!

Wo das steht weiss ich momentan nicht - glaub es mir einfach.

Danke!
Wenn Du es sagst, dann kann ich mir ziemlich sicher sein :wink:

LG
Guido