Freistellung nach Kündigung

Frau XYZ erhält eine Kündigung und wird sofort freigestellt. Dies kann der AG auch lt. Arbeitsvertrag tun. Da Sie jedoch eine Schulung noch für einen Kunden halten soll, bittet Sie ein Direktor eines anderen Standortes die Schulung zu halten. Wie ist die Lage. Wenn Sie jetzt die Schulung hält, und irgendwas passiert, wäre sie dann zu evtl. Schdensersatz verpflichtet etc…
Was sollte getan werden? danke

Hallo,

der Direktor des anderen Standortes soll sich mit den Leuten einigen, die der Person gekündigt haben.

TR