Guten Tag,
wenn man fristgerecht gekündigt wird und mit dem Erhalt seiner Kündigung freigestellt wird, hat man dann noch Anspruch auf den verbleibenden Resturlaub, oder wird dieser durch die Freistellung (Freistellungszeitraum ist länger als Resturlaub)aufgehoben/abgegolten?
Sollte der Urlaub nicht „verfallen“ hat man dann das Recht sich diesen ausbezahlen zu lassen?
Vielen Dank im voraus.
Hi!
Das kommt auf den genauen Wortlaut der Freistellung an.
VG
Guido