Freistellung nach Kündigung

Guten Abend,

Person AN hat gestern die Kündigung erhalten, obwohl er am 20.03.13 ein Schreiben erhielt, das er nach Ablauf des befristeten Vertrags in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird.
Nun wurde aus wirtschaftlichen Gründen anders entschieden und die Kündigung ausgesprochen. Das Arbeitsverhältnis endet demnach bereits schon am 03.07.13

Kann sich der AN vom AG mit fortlaufender Entgeltzahlung hier freistellen lassen?
Wenn ja wie sollte man in diesem Fall am besten argumentieren?
Der wichtigste Grund wäre ja, schnell eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Vielen Dank schonmal für informative Antworten,
Die Katze

Guten Abend,

Hallo,

Person AN hat gestern die Kündigung erhalten, obwohl er am
20.03.13 ein Schreiben erhielt, das er nach Ablauf des
befristeten Vertrags in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
übernommen wird.

Das ist erst mal bindend für den AG

Nun wurde aus wirtschaftlichen Gründen anders entschieden und
die Kündigung ausgesprochen. Das Arbeitsverhältnis endet
demnach bereits schon am 03.07.13

Ist das sicher kein Schreibfehler ? Aufgrund der langen KüFri kann ja wohl kaum eine Probezeitkündigung gemeint sein. Sofern aber keine sonstige Regelung vorliegt, ist das Datum evtl. falsch.

Kann sich der AN vom AG mit fortlaufender Entgeltzahlung hier
freistellen lassen?

Das entscheidet allein der AG

Wenn ja wie sollte man in diesem Fall am besten argumentieren?

Überhaupt nicht, da jedes Argument auf eine selbst zurückfallen kann

Der wichtigste Grund wäre ja, schnell eine neue Arbeitsstelle
zu finden.

Dafür braucht es keine Freistellung, sondern die Bereitschaft des AG, das Arbeitsverhältnis ggfs. durch Auflösungsvertrag zu beenden. Ob diese Bereitschaft besteht, sollte mit dem AG besprochen werden.

Vielen Dank schonmal für informative Antworten,

&Tschüß

Die Katze

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

das Datum ist richtig, die ausbildung endete am 02.07.2012, da gab es einen befristeten Vertrag über 1 Jahr (also bis zum 03.07.2013).
Jetzt wurde, trotz des Schreibens, sich dafür entschieden den befristeten Vertrag auslaufen zu lassen und dieser endet eben am 03.07.
Das AA wurde auch bereits informiert, die waren natürlich auch nicht begeistert, was die Firma da abgezogen hat.
Der AN will jetzt auch einen Anwalt einschalten, mal sehen ob das was bringt.

Einen schönen Tag und überhaupt „danke“ für die Antwort,
Die Katze

Hallo Wolfgang,

Hallo,

das Datum ist richtig, die ausbildung endete am 02.07.2012, da
gab es einen befristeten Vertrag über 1 Jahr (also bis zum
03.07.2013).

Bei einem befristeten Vertrag ist ein derartiges „krummes“ Datum möglich

Jetzt wurde, trotz des Schreibens, sich dafür entschieden den
befristeten Vertrag auslaufen zu lassen und dieser endet eben
am 03.07.

Das dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sein, da eine vorzeitige (beweisbare) Zusage zur unbefristeten Verlängerung normalerweise rechtsgültig ist, sofern der AG keinen Vorbehalt formuliert hat. Deswegen dürfte ein „Auslaufen“ für den AG nicht mehr möglich sein, sondern eine fristgerechte Kündigung gem. der geltenden Kündigungsfristen (Gesetz/Tarif/Arbeitsvertrag) notwendig werden. Die kann aber wohl nicht zum 03. eines Monats ausgesprochen werden.
Abgesehen von der rechtlichen Würdigung ist allerdings das geschilderte Vorgehen des AG höchst unprofessionell.

Einen schönen Tag und überhaupt „danke“ für die Antwort,

Scho`recht

Die Katze

Wolfgang