Hallo Herr Vass,
Bin ich zwar nicht aber ich antworte trotzdem
ich bräuchte bitte Ihre Hilfe:
und zwar wurde ich zum 31.12.2010 gekündigt, da die Firma
meines Arbeitgebers nach Zwickau versetzt wird.
Durch unsere Geschäftsleitung wurde uns mündlich zugesagt,
Gab es Zeugen? (Wegen „uns“)
dass es einen Aufhebungsvertrag gibt, sollten wir vor dem
31.12.2010 Chance auf eine anderer Stelle haben!
Ich habe mich vor meinem letztem Vorstellungsgespräch nochmals
bei der Geschäftsleitung erkundigt, ob eine sofortiger Anritt
einer neuen Arbeitsstelle möglich ist!
Mir wurde nochmals mündlich bestätigt, dass einem keine Steine
in den Weg gelegt werden und ich für eine neue Arbeitsstelle
frei gestellt werde!
Gab es Zeugen?
Nun ist es soweit, dass ich ab 01.11.2010 eine neue Arbeit
gefunden habe und jetzt auf ein mal heißt es, ja da müssen wir
nochmals darüber reden und so schnell geht das nicht, wenn
dann evtl. erst ab 01.12.2010.
Meine Frage an Sie, wie schaut es da rechtlich aus, muss ich
für eine neue Stelle frei gestellt werden wenn mir gekündigt
wurde?
Vielen Dank für Ihre Hilfe! LG, Melanie
Wie Du sicherlich an meinen Fragen gesehen hast, gibt es hier ein Problem: Da Du (wie ich vermute) keine schriftliche Bestätigung über die Freistellung hast, hilft hier nur ein Nachweis, dass der Arbeitgeber Dir (Euch?) diese Freistellung verbindlich angeboten hat.
Sollten Zeugen zugegen gewesen sein, dann bist Du fein raus.
Andererseits wäre noch die harte Methode:
Einfach am 01.11.2010 die neue Arbeitsstelle antreten. Was will der alte Arbeitgeber denn tun? Gehalt kürzen? Vors Arbeitsgericht ziehen? Eher unwahrscheinlich denke ich. Wie gesagt, das wäre die „harte Tour“. Besser wäre jedoch wenn Du die Aussage deines Arbeitgebers über die Freistellung nachweisen könntest. Einfach von Zeugen bestätigen lassen und mit Bezug auf diese Bestätigung zum 31.10.2010 kündigen.
Goldener Mittelweg:
Umgehend (das meine ich wörtlich) an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (oder Gewerkschaft) wenden.
Gibt es einen Betriebsrat? Auch der könnte Dir weiterhelfen.