Freistellung nach Kündigung

Freistellung nach Kündigung?

hallo folgendes Problem: habe am 25.05.2011 meine fristlose Kündigung von meinem Chef erhalten darauf hin habe ich mich am Montag bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Weiterhin habe ich meinen Chef beim Arbeitsgericht angezeigt und eine Kündigungsschutz klage eingereicht weil wir mehr als 10 Mitarbeiter haben (ohne Azubis).
Ich habe die Kündigung ein gereicht weil ich 5 Wochen lang am stück Krank geschrieben bin.
Der Verhandlungs termin wurde für Montag den 06.06.2011 angesetzt.

ich habe Hierzu folgende Fragen:

1; bin ich hierfür Automatisch den tag von der Arbeit Freigestellt?Habe an diesem Tag auch noch ein Vorstellungs Gespräch bei einer neuen Firma!

2; da er mir Fristlos gekündigt hat muss ich bis zum 15.06.2011 meine Arbeit wieder aufnehmen?

3; da mir noch 6 Tage Urlaub zustehen darf ich die sofort nehmen bzw. einbringen???

Würde mich über eure Hilfe sehr freuen Gruß Falke

  1. Grundsätzlich bist Du zum Verhandlungstermin freigestellt (also z. B. 2 h einschließlich Weg zum Gericht) - nicht für den ganzen Tag. Aber
  2. fristlose Kündigung heißt sofort Arbeit beenden, wie kommst Du da auf den 15.6.? Das die Kündigungsschutzklage läuft hat doch damit nichts zu tun.
  3. Das gilt auch für den Urlaub. Wenn Du fristlos gekündigt wurdest, hast Du den Urlaub gut und musst ihn dir auszahlen lassen.

Hallo Kollege,Automatisch nicht, sie müssen für diesen Tag die Freistellung beantragen(Gerichtstermin und Vorstellung)eine Ablehnung des Arbeitgebers ist nicht möglich!Sie müssen sofort Ihre Arbeitskraft weiterhin schriftlich mit Nachweis anbieten und zum Arbeitsbeginn erscheinen!Erst wenn der Arbeitgeber Sie danach Heimschickt können Sie den Arbeitsplatz Verlassen!Wichtig ist das Sie ein Attest von Ihren Hausarzt zum Gerichtstermin mitbringen, das Sie wieder Gesund sind !!Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz

Hallo Kollege, den Urlaub müssen Sie Beantragen, bei einer Ablehnung haben Sie Anspruch auf Abgeltung, falls die Kündigung durchgeht!!

Hallo Falke,

in diesem Forum darf keine Rechtsberatung gegeben werden, ausserdem bin ich nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht authorisiert dieses zu tun, dazu gibt es Fachanwälte für Arbeitsrecht. Deshalb bitte ich meine Antwort auch nur als allgemeine Antwort zu verstehen als Informationsaustausch von einer Privatperson.

Wenn Dein Chef Dir fristlos gekündigt hat und Dich per sofort freigestellt hat, so hast Du keine Verpflichtung am Arbeitsplatz zu erscheinen. Biete ihm dieses trotzdem schriftlich an und bitte um schriftliche Antwort (am besten über Deinen Anwalt). Wenn Du dieses nicht schriftlich haben solltest, bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du Deine Arbeitskraft anbietest und am Arbeitsplatz erscheinst. Wenn Dich Dein Chef nach Hause schickt, lass Dir das kurz quittieren.
Da Du ja Klage eingereicht hast, muss erst entschieden werden ob und ggfs wie das Arbeitsverhältnis beendet wird oder ob überhaupt. Deinen Urlaubsanspruch verlierst Du keinesfalls, er wird jedoch Gegengerechnet mit der freigestellten Zeit.
Viele Grüsse
Christian Müller

Hallo Falke,

eine fristlose kündigung… uiuiui … das ist ja so gut wie gar nicht möglich ausser sie haben in der firma grossen schaden angerichtit. Warum wurden sie denn gekündigt ?
Ich würde auf jedenfall einen RA hinzuziehen!! Wo sind sie, denn genau vielleicht kann ich da wieter helfen. Viele ihrer fragen sind aus dem Arbeitsvertrag zu entnehmen wenn sie ihn mir zu schicken kann ich versuchen zu helfen. Aber ich bin „nur“ betriebsrat. LG Maike Roeder

Wie sind ihre kündigungsfristen laut vertrag?

tut mir Leid, kann Dir keine qualifizierte Antwort geben. Ich denke: Den noch anstehenden Urlaubsanspruch muss in Geld abgegolten werden. solang man fristlos gekündigt ist, muss man die Arbeitsleistung zwar anbieten, kann diese aber nicht erfüllen - was zu Lasten des Unternehmers geht - sollte er vor Gericht verlieren. Bei eigener Kündigung muss man die Kündigungsfristen einhalten. Wer die „Freisetzung“ letztlich bezahlten muss, wird sich aus dem Urteil des Arbeitsgerichts ergeben.

Hi Michi,
Fristlose Kündigung seitens des Chefes,

  1. Schritt umgehend bei der Argentur für Arbeit melden
  2. Arbeitsschutzklage innerhalb 3 Werktagen einreichen
    soweit hast du alles richtig gemacht.
    Natürlich musst du für den Tag des Terims auf dem Gericht erscheinen, da geht mit Arbeit gar nichts. Da geht es in erster Linen um einen Einigungstermin.
    Wenn du allerdings nicht wieder dort arbeiten willst, und wie du schreibst ja schon einen neuen Vorstellungstermin hast, ist ja klar das du dafür frei bekommenst, wenn du in der Firma. Du musst dir allerdings selber im Klaren sein, was du willst. Auf Wiedereinstellung klagen oder eine ordeltliche Kündigung oder einvernehmlich mit Abfindung. Wenn der Grund deiner Kündigung die 5wöchige Krankheit war, hat dein Arbeitgeber schlechte Chancen. Wenn du aber nicht krank warst und dir irgendeien Willkür nachzuweisen ist, hast du es schwer. Nimm dir dann einen Anwalt.
    An deiner Stelle würde ich erst den Termin wahrsnehmen und alles Weitere, Urlaub und der Gleichen, durch das Gericht klären lassen, damit hast du auch gleich eine Antwort auf die Frage ob du am 15.06. deine Arbeit wieder aufnehmen sollst.

Viel Glück

Hallo
Bei einer fristlosen Kündigung gibt es keine Freistellung am 25.05.11 ist das Arbeitsverhältnis beendet. Erst vor Gericht wird festgestellt, ob die Kündigung rechtens war, den noch nicht genommenen Urlaub müssen Sie vor Gericht erwähnen, damit dies evt. mit in den Vergleich genommen wird.

Alles Gute