Ich habe zum 31.10.2012 fristgerecht gekündigt.Meine Kündigungszeit ist so lange,weil ich schon 15 Jahre in der Firma bin.Wechsle aber am 1.11.2012 zur Konkurrenz.bin jetzt seit 2 Wochen im Krankenstand, da ich eine OP hatte.vor 2 tagen bekam ich folgendes Schreiben der Firma:Freistellung,Es ist nicht ersichtlich,ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist, da beide Wörter nicht aufgeführt sind. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:für die bestehende Restlaufzeit ihres Anstellungsvertrages stellen wir sie hiermit,mit sofortiger Wirkung,von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung frei.Wir fordern sie auf, zur Abholung ihrer persönlichen noch in unserem haus befindlichen Gegenstände,einen Termin mit der Personalverwaltung zu vereinbaren.
die Freistellung erfolgt unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche und Guthaben auf dem Stundenkonto.
Meine Frage ist, wie ist die Freistellung zu interpretieren, widerruflich oder unwiderruflich!
Muss ich mich beim Arbeitsamt melden, darf er mich im Krankenstand freistellen?Wie soll ich mich verhalten?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort!
Hallo Claudia,
dass Dein alter AG Dich bis zum Ende Deines Vertrages von einer Arbeitsleistung freigestellt hat, ist seinerseits natürlich unwiderruflich und für dich eigentlich nur von Vorteil, egal ob im Krankenstand oder nicht:
- Dein Gehalt läuft bis zum Vertragsende am 31.10.12
- Resturlaub / Überstunden sind damit allerdings abgegolten
- es ist keine Meldung an die Arbeitsagentur nötig, da
- es bereits ab 01.11.12 einen Arbeitsvertrag mit neuem Arbeitgeber gibt.
Du mußt also wirklich nur noch einen Termin vereinbaren und Deine persönlichen Saschen abholen
Viel Glück & schöne „freie“ Tage!
HalloNate.
Vielen lieben Dank, für die schnelle Antwort, habe mich auch beim Arbeitsgericht heute erkundigt und die haben mir geraten, die Freistellung schriftlich zu bestätigen.Habe folgenden Wortlaut geschrieben:
Ihr Einschreiben vom …, sofortige Freistellung
Sehr geehrter …
Ihr o.g. Schreiben habe ich zur Kenntnis genommen.
Ihrem Wunsch entsprechend, nehme ich die „sofortige Freistellung“ unter der Voraussetzung an, dass ich weiterhin bis zum … meine vollen Bezüge erhalte und alle Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden.
Ich bitte um Bestätigung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ich hoffe das ist so ok.
nochmals Danke,für die schnelle Antwort
Hallo Claudia,
wenn sie dich von der Arbeit freistellen können sie das gerne machen aber sie müssen dein Gehalt weiterbezahlen - bis zum bitteren Ende.
Das mit der Anrechnung von Urlaub und Mehrarbeitsstunden verstehe ich so: deinen Resturlaub und die Plusstunden wollen sie auf die Freistellung anrechnen. Nehmen wir mal an du bist bis zum Vertragsende krank, dann hättest du Anspruch auf Ausbezahlung deines wegen Krankheit nicht genommenen Urlaub und die finnanzielle Abgeltung von Plusstunden.
Auf gut Deutsch : du hast meinetwegen noch deinen ganzen Urlaub und nochmals 20 Tage Freizeitentnahme aus deinem Arbeitszeitkonto.
Das alles gilt dann als genommen und du bekommst keinen finanziellen Ausgleich.
Ich rate dir nachzuhaken ob sie dich bei voller Bezahlung freistellen oder ohne! Lass es dir schriftlich geben - unbedingt!
Wenn es mit den Urlaubstagen und der Freizeitentnahme hinhaut kannst du es ja machen.
Achte darauf ob du noch irgendwelche finanzielle Ansprüche (urlaubsgeld …)hast und fordere das schriftlich ein.
Die sind anscheinend ziemlich sauer, dass du gehst und wollen dich nicht mehr sehen. Oder sie haben schon einen Ersatz der dann sofort anfangen kann.
Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben, wenn nicht hole dir Rat und Unterstützung bei deiner zuständigen Gewerkschaft.
Alles Gute von
Sabine
Recht herzlichen Dank, für die Info.habe heute per Einschreiben mitgeteilt,dass ich die freistellung nur akzeptiere, bei vollem Lohnausgleich und Sozialabgaben.
Danke noch mal!!!
Gern geschehen!
Gruß
Sabine
Recht herzlichen Dank, für die Info.habe heute per
Einschreiben mitgeteilt,dass ich die freistellung nur
akzeptiere, bei vollem Lohnausgleich und Sozialabgaben.
Danke noch mal!!!