Freistellung nach Kündigung / Krankengeld

Guten Tag zusammen,
folgende Situation würde ich in den Raum stellen wollen :
AN erhält zum Ende dieses Monats in den nächsten Tagen seine Kündigung. Aktuell ist er seit 4 Wochen krank geschrieben. Die Krankschreibung geht bis einschließlich heute. Im verhandelten Angebot steht, dass für den Fall der Genesung bis zur Beendingung des Arbeitsverhältnisses eine unwiderrufliche Freistellung bei vollen Bezügen erfolgt. Nun ist die Frage, ob ab Montag tatsächlich eine weitere Krankmeldung erfolgen sollte ? Denn leider könnte eine weitere Krankschreibung auf eine bereits gewesene von vor 2 Jahren angerechnet werden - wirkt sich dies in irgendeiner Weise auf das noch zu erhaltende Gehalt aus ? Oder greift hier das Krankengeld ?

Hi!

Denn leider könnte eine weitere Krankschreibung auf
eine bereits gewesene von vor 2 Jahren angerechnet werden -

Nein, das ist nicht möglich, siehe Entgeltfortzahlungsgesetz §3.

Bei Anrechenbarkeit reden wir von einem Zeitraum von maximal 12 Monaten.

Gruß
Guido

Nein, das ist nicht möglich, siehe Entgeltfortzahlungsgesetz§3.

Bei Anrechenbarkeit reden wir von einem Zeitraum von maximal
12 Monaten.

Merci! Das ist eine ganz neue Info - war so nicht bekannt. Inwieweit ändert sich die Situation wenn der Zeitraum tatsächlich 12 Monate beträgt ?

Inwieweit ändert sich die Situation wenn der Zeitraum
tatsächlich 12 Monate beträgt ?

WENN tatsächlich anrechenbare Vorerkrankungen existieren, die ein früheres Ende der Lohnfortzahlung bewirken, dann sind idR. (kommt auf den exakten Wortlaut der Freistellung an) „volle Bezüge“ das, was der Arbeitgeber zu zahlen hätte, wenn die Freistellung nicht existent wäre - also nix, da ja die Krankenkasse zahlt.

Gruß
Guido

Der Wortlaut wäre so wie oben beschrieben. Und der Fall würde wohl tatsächlich eintreten und zumindest auf ca 7 Tage Krkhsaufenthalt laufen. Das würde bedeuten, für diese Zeit läuft Krankengeld, nicht wahr ?

Der Wortlaut wäre so wie oben beschrieben.

Das halte ich für unmöglich, aber ok…

Und der Fall würde
wohl tatsächlich eintreten und zumindest auf ca 7 Tage
Krkhsaufenthalt laufen. Das würde bedeuten, für diese Zeit
läuft Krankengeld, nicht wahr ?

Tendenziell: Ja.

Der Wortlaut wäre so wie oben beschrieben.

Das halte ich für unmöglich, aber ok…

Unmöglich ? Ist dieser Wortlaut unüblich ?

off topic

Unmöglich ? Ist dieser Wortlaut unüblich ?

Wortlaut heißt wörtlich , und eine Beschreibung des Wortlauts (Im verhandelten Angebot steht, dass für den Fall der Genesung …) in eigenen Worten kann kein Wortlaut sein.