Ist es generell dem Arbeitgeber möglich seinen Arbeitnehmer freizustellen innerhalb der Kündigungsfrist, sofern der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber gekündigt hat?
Welche Nachteile hat ein Arbeitnehmer dadurch (abgesehen davon, dass er nicht sozialversichert ist)? Das Gehalt bekommt er ja trotzdem weiterhin und somit verfällt ja nicht der Wert des Urlaubs oder der Wert des Gleitzeitkontos, oder?
Ist es generell dem Arbeitgeber möglich seinen Arbeitnehmer
freizustellen innerhalb der Kündigungsfrist, sofern der
Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber gekündigt hat?
Es kommt nicht darauf an, wer gekündigt hat. Ein AG kann immer freistellen, wenn er brav weiterzahlt.
Welche Nachteile hat ein Arbeitnehmer dadurch (abgesehen
davon, dass er nicht sozialversichert ist)?
Die Sozialversicherung hängt von der Art der Freistellung ab.
Das Gehalt bekommt
er ja trotzdem weiterhin
Ja
und somit verfällt ja nicht der Wert
des Urlaubs oder der Wert des Gleitzeitkontos, oder?
Doch, diese „Guthaben“ verfallen idR, wenn der AG das will, da sie ja auch ohne Freistellung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses hätten „abgebaut“ werden müssen und somit auch bei Freistellung durch den AG angerechnet werden können.
Doch, diese „Guthaben“ verfallen idR, wenn der AG das will, da
sie ja auch ohne Freistellung vor Beendigung des
Arbeitsverhältnisses hätten „abgebaut“ werden müssen und somit
auch bei Freistellung durch den AG angerechnet werden können.
danke für Deine schnelle und gute Antwort, Wolfgang. Gibt es für die Freistellung bei Arbeitnehmerkündigung irgendwelche Fristen oder kann der AG auch noch kurz vor der letzten Woche des Kündigungszeitraumes einen kurzfristig für die letzte Woche freistellen?
ja, das kann er grundsätzlich ohne Fristen. Er braucht aber einen sachlichen Grund für die Freistellung wegen des Beschäftigungsanspruchs des AN. Ein fester Bewertungsmaßstab existiert dabei nicht.
Beispiele:
(wirksame) vertragliche Regelung über Freistellungsbefugnisse des AG
Gefahr der Störung des Betriebsfriedens nach verhaltensbedingter Kündigung
außerordentliche Kündigung bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens
noch offenstehende Urlaubsansprüche, die durch Freistellung unter Anrechnung auf Urlaub gewährt werden sollen