Freistellung nach künigung ohne bezahlung

Ein AN wird befristet für 1 Jahr eingestellt, 3 Monate Probezeit - in der Probezeit eine Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Kalendermonats.

Nach 4 Wochen erhält der AN vom AG die Kündigung und wird während der Kündigungsfrist (in diesem Fall 20 Tage) von der Arbeit freigestellt (schriftlich).
Am Monatsende erhält der AN die Lohnbescheinigung und muss feststellen, das die Freistellung unbezahlt erfolgte.

Ist das rechtens und wenn nicht, auf welche Rechtsgrundlage kann sich der AN bei einem Widerspruch berufen?

Der Anspruch sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein. Ist das nicht der Fall, gilt allgemein BGB § 612 i. V. m. § 615.

Achtung: Das ist keine Rechtsbereitung, sondern nur meine sicht der Dinge.

Hi,

natürlich ist das nicht rechtens. Er hat ja einen rechtsgültigen AV nach dem BGB. Unbezahlte Freistellung wird dort nicht vereinbart sein!

Bitte umgehend Kontakt mit dem AG aufnehmen und die Lohnfortzahlung verlangen ansonsten zum Arbeitsgericht und Klage einreichen. Dauert nur 5 Minuten und kann selbst gemacht werden.

Gruß
Daniel

Hallo,

was steht denn in der Freistellung drin? Normalerweise ist die Zeit der Freistellung zu bezahlen.

Viele Grüße,
Ulrike