das ist wieder so ein Beispiel wie man es nicht machen soll.
Die Formulierung ist alles andere als eindeutig.
Klar und eindeutig wäre:
"Wir bestätigen Ihre Kündigung zum 30.Sept. 2016.
Gleichzeitig stellen wir sie ab sofort frei. "
Stattdessen schreibt man eine Floskel " … sofern nicht aus anderen Gründen bereits eine Freistellung erfolgte…"- damit sind z.B. noch ausstehende Urlaubstage oder Überstundenabgeltung gemeint.
Gemeint ist also, sollten noch freie Tage anfallen, dann müssen die jetzt genommen werden, bleibt immer noch etwas Arbeitszeit übrig bis Kündigungstag, so wäre man bis dahin freigestellt.
Vorsicht!! Das ist keine Freistellung. Wenn Du duck313s Empfehlung folgst, riskierst Du eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber, die dann nachher auch nicht gut aus dem Zeugnis wegzukriegen ist.
Vor „hierzu“ steht etwas, was Du nicht zitierst. Mit so einem halben Bröckelchen kann man nichts anfangen - lege den Satz im nötigen Zusammenhang vor oder lass es.
damit reitest Du den Arbeitnehmer in eine ganz, ganz miese Lage rein. Warum machst Du das? Hast Du das Wort ‚hierzu‘ nicht gelesen oder nicht verstanden?
Steht davor z.B. „Wir wünschen ihnen alles gute bei der Arbeitssuche.“?
Bei deinem Zitat fehlt auf alle Fälle etwas. Entweder hast du es weggelassen oder es wurde nicht geschrieben!
Das „hierzu“ bezieht sich grammatikalisch auf etwas, andernfalls macht der Satz keinen Sinn!
Sofern du nicht schon explizit freigestellt wurdest, musst du weiterhin normal bei der Arbeit erscheinen.
Ein anderes verhalten kann Lohnabzüge und weitere Ansprüche nach sich ziehen.
Wie es mit abbummeln von Ferientagen, Überstunden steht, wissen wir nicht, dazu musst du dich sowieso bei der Personalabteilung erkundigen.