Freistellung ohne Lohn (siehe auch Recht)

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Ich habe mal eine Frage.
Ich wurde von meinem Betrieb zum nächst möglichen Termin gekündigt mit anrechnung meines Resturlaubes usw. Diese Tage reichten natürlich nicht aus. Es stand in der KÜndigung dass ich bis zum Termin der KÜndiung „freigestellt“ werde. Das heisst doch dass ich für die Zeit auch Lohn kriege oder ? Gibt es da nen Paragraphen oder sowas ?
Muss da nämlich morgen drüber diskutieren und so.

Der genaue wortlaut wie folgt: (ging übrigens um eine ungewollt zustande gekommenes unbefristetes Arbeitsverhältnis nach meiner Ausbildung).

„Vorsichtshalber kündigen wir hiermit einen eventuellen Arbeitsvertrag, sofern dieser trotzdem zustande gekommen sein sollte, fristgerecht, unter Einhaltung der gesetzlihen Kündigungsfristen zum nächstmöglichen Termin. Bis dahin werden Sie unter Anrechnung des Ihnen zustehenden Resturlaubs vom Diest freigestellt.“

Kann mir da jetzt jemand sagen wie das finanziell ist ?
Vielen Dank im Voraus!

Hallo Marco,

"Vorsichtshalber kündigen wir hiermit einen eventuellen
Arbeitsvertrag, sofern dieser trotzdem zustande gekommen sein
sollte, fristgerecht, unter Einhaltung der gesetzlihen
Kündigungsfristen zum nächstmöglichen Termin.

Es ist also offenbar aus der Sicht des AG zumindest zweifelhaft, ob das unbefristete Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist oder nicht.

Bis dahin werden
Sie unter Anrechnung des Ihnen zustehenden Resturlaubs vom
Dienst freigestellt."

Deswegen stellt er Dich frei: Wenn nämlich - außergerichtlich oder gerichtlich - später festgestellt werden sollte, daß kein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, hat er durch diese Formel bessere Karten: Kein Arbeitsverhältnis - keine Arbeitsleistung - kein Lohn.

Wenn ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, hast Du für die Zeit der Freistellung in der Regel Anspruch auf Bezahlung.

Was auf jeden Fall nicht schadet: Wenn Du dem AG erklärst, daß Du auch für die Zeit der Freistellung Deine Bereitschaft zur Erbringung der Arbeitsleistung aufrecht erhältst und Dich auf Abruf jeden Morgen zu seiner Verfügung hältst. Das kann Deine Auffassung vom bestehenden Arbeitsverhältnis bekräftigen. (>> konkludentes Verhalten)

Und: Soo grauslich ist die BRAGO nicht. Erstberatung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht darf nicht mehr kosten als 130 Euro (wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe; vorher am Telefon fragen).

Schöne Grüße

MM