Hallo!
Nehmen wir folgenden Sachverhalt an:
Ein Vater möchte mit seinen beiden Töchtern als deren Begleitperson zur Kur (4 Wochen, KEINE Vater-Kind-Kur, sondern er ist ausschliesslich Begleitperson) fahren. Seitens der Rentenkasse ist alles soweit geklärt, Übernahme der Kosten erfolgt durch diese. Ebenso der entstehende Lohnausfall, da der Vater regulär im Schichtdienst vollzeitbeschäftigt ist, fast ein Jahr angestellt ist, sowie einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat.
Es stellen sich jedoch folgende Fragen:
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Ist der Arbeitgeber verpflichtet, in diesem Fall eine unbezahlte Freistellung über den gesamten Zeitraum zu gewähren, oder kann er dies ablehnen? Nehmen wir an, es handelt sich um ein mittelständisches Unternehmen mit ~550 Mitarbeitern; der Vater verfügt nicht über ein Alleinstellungsmerkmal, so dass er „nicht unersetzbar“ ist. Mit Urlaub kann nichts „aufgefangen“ werden, da dieser bereits grösstenteils verbraucht wurde
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Hat eine unbezahlte Freistellung Einfluss auf den Urlaubsanspruch (30 Tage/Jahr) des Vaters?
Fragende Grüsse
Mutschy