angenommen ein Arbeitnehmer (AN) kündigt seinen Arbeitsvertrag fristgerecht.
Der Arbeitgeber (AG) stellt den AN daraufhin wegen Störung des Vertrauensverhältnisses von der Arbeit frei.
Mit der letzten Lohnabrechnung erfährt der AN, dass der AG Überstunden und Urlaubsansprüche mit der Freistellung verrechnet hat und nun sogar eine Forderung gegen den AN stellt.
Ist das rechtens?
Immerhin hat der AG den AN freigestellt, obwohl dieser seinen Verpflichtungen nachgekommen wäre.
und nun sogar eine Forderung gegen den AN stellt.
Ist das rechtens?
Immerhin hat der AG den AN freigestellt, obwohl dieser seinen
Verpflichtungen nachgekommen wäre.
Wird die Forderung vom AG aufgrund der Freistellung erhoben, dürfte das kaum durchsetzbar sein, da sich der AG mit Beginn der einseitigen Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses im permanenten Annahmeverzug gem. § 615 BGB befindet.
Im Einzelfall wäre aber noch wichtig zu wissen, ob es im Betrieb einen BR gibt und/oder ein TV gilt.