Ist es möglich eine Freistelung vom Arbeitgeber zu bekommen bei der eigenen Hochzeit ohne dafür Urlaubstage hernehmen zu müssen? Steht dies im Arbeitsrechtbuch oder wo kann man dies herauslesen?
Vielen Dank
Pulcina
Ist es möglich eine Freistelung vom Arbeitgeber zu bekommen bei der eigenen Hochzeit ohne dafür Urlaubstage hernehmen zu müssen? Steht dies im Arbeitsrechtbuch oder wo kann man dies herauslesen?
Vielen Dank
Pulcina
Ist es möglich eine Freistelung vom Arbeitgeber zu bekommen
bei der eigenen Hochzeit ohne dafür Urlaubstage hernehmen zu
müssen?
Hallo Pulcina, gibts bei euch keine arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelung dazu?
MfG
Im Arbeitsvertrag steht nur drin unter Freistellung:
„Im übrigen besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 Satz 1 BGB findet keine Anwendung“
Das ist alles was da drin steht zu dem Thema Freistellung. Es ist allerdings kein vom Arbeitgeber eigens verfasster Arbeitsvertrag, sondern ein allgemeiner Arbeitsvertrag vom Internet.
Wie ist das im Normalfall und gibt es da Ausnahmen für die bazahlte Freistellung??
Danke Pulcina
Hallo,
Sonderurlaub - und so wie du es schilderst ist es genau das was du willst (eine unbezahlte Freistellung wohl eher nicht?) - liegt im Ermessen des AG und wird zumeist durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Sozialkatalog des AG gegegelt.
Alles nicht relevant? Dann siehts mau aus.
Gruß Ivo
Ruf doch einfach mal deine/die Personalabteilung an.
Die sollten das wissen !
Gruß Carolin
Im Arbeitsvertrag steht nur drin unter Freistellung:
„Im übrigen besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung
nach § 616 Satz 1 BGB findet keine Anwendung“
Das ist alles was da drin steht zu dem Thema Freistellung. Es
ist allerdings kein vom Arbeitgeber eigens verfasster
Arbeitsvertrag, sondern ein allgemeiner Arbeitsvertrag vom
Internet.
Wie ist das im Normalfall und gibt es da Ausnahmen für die
bazahlte Freistellung??
Hallo,
den Normalfall gibt es nicht. Das Thema Sonderurlaub ist Abhängig vom Tarifvertrag oder vom Arbeitsvertrag. Das ist total unterschiedlich geregelt.
Ich musste z.B. für meine Hochzeit letztes Jahr meinen normalen Urlaub nehmen. Mein Mann hingegen hat 2 Tage Sonderurlaub bekommen.
Frag einfach in der Personalabteilung - oder wenn ihr diese nicht habt, beim Chef nach.
Gruß
Phoebe
Danke Pulcina
Hallo
Hättest Du außerhalb der Arbeitszeit heiraten können?
Bezahlte Freistellung gibt es laut dem Zitat aus dem AV schon mal nicht.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
nochmals, es gibt keine gesetzliche Regelung für derartige bezahlte Freistellungen. Deswegen gibt es auch keinen „Normalfall“.
Bezahlte Freistellungen gibt es für private Anlässe, wenn überhaupt, nur dann, wenn sie ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag, der für den Betrieb gilt, geregelt sind.
Es würde z. B. ausreichen, wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, daß der Tarifvertrag XY gilt und dieser Tarifvertrag XY entsprechende Freistellungen vorsieht.
By the way: Der § 616 BGB ist zwar für dein aktuelles Problem m. E. nicht zutreffend, aber der kategorische Ausschluß einer gesetzlichen Regelung im Arbeitsvertrag zum Nachteil der Arbeitnehmer ist zumindest fragwürdig.
&Tschüß
WHoepfner
Hallo
Bezahlte Freistellungen gibt es für private Anlässe, wenn
überhaupt, nur dann, wenn sie ausdrücklich im Arbeitsvertrag
oder in einem Tarifvertrag, der für den Betrieb gilt, geregelt
sind.
Nein, das ist so pauschal nicht korrekt. Ganz im Gegenteil kann der Anspruch auf Vergütung trotz Arbeitsverhinderung gerade eben deswegen bestehen, weil nichts im AV oder TV geregelt ist.
By the way: Der § 616 BGB ist zwar für dein aktuelles Problem
m. E. nicht zutreffend,
Doch.
aber der kategorische Ausschluß einer
gesetzlichen Regelung im Arbeitsvertrag zum Nachteil der
Arbeitnehmer ist zumindest fragwürdig.
Nein, ganz im Gegenteil. Das ist zweifelsfrei wirksam möglich und wird übrigens in abertausenden von Tarifverträgen ebenso gemacht, nur eben nicht durch komplettes Abdingen aber partielles.
Gruß,
LeoLo
hallo phoebe,vielen dank für die informative antwort.ich befürchte,dass ich ein tag urlaub nehmen muss.vielleicht ist er so kulant und gibt mir diesen tag als sonderurlaub.wenn ich bedenke wie oft ich überstunden,und wie oft ich eingesprungen bin.werde mich aber dies bezüglich nochmals bei einem anwalt für arbeitsrecht erkundigen werde.
mit freundlichen grüßen,und vielen dank nochmals.
pulcina
Hallo,
aus meiner Sicht stellt sich hier nurmehr die Frage, ob sich dein Betrieb innerhalb der Tarifparteien befindet. Wenn ja, dann hast du Anspruch auf 3 Tage bei eigener Hochzeit. Wenn nicht, hast du einfach nur mal nichts.
Mfg
@ Snowfisk, weißt du überhaupt wieviele Tarifverträge es in Deutschland gibt? Wie kommst du auf das mit den 3 Tagen?
MfG
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