Freistellung vom Arbeitgeber

hallo,

ich beende meine elternzeit zum 31.10.2010.
mein chef hatte bereits während der elternzeit versucht mich zu kündigen, jedoch hab ich ihn mal aufgeklärt, dass er es während der elternzeit überhaupt garnicht kann!

mittlerweile bin ich erneut schwanger (7. woche) und habe dies meinem arbeitgeber auch mitgeteilt. er wollte mich ja eigentlich aus wirtschaftlichen gründen kündigen, hat aber mittlerweile jmd anderes für meine stelle eingestellt!!!

als ich ihm mitteilte, dass ich schwanger bin und ihm auch die bescheinigung vom gynäkologen schickte, sagte er mir er möchte mich bis zum ende des jahres trotzdem freistellen (ich denke er möchte nicht, dass ich mitbekomme, dass da mittlerweile eine andere an meinem platz sitzt).

da ich kein schriftstück von ihm erhalten habe, habe ich ihm mitgeteilt, dass ich dann am montag, 1.11.2010, ganz regulär kommen werde, da ich ja nichts schriftliches habe.

nun ist eben folgendes schriftstück hereingeflattert:

"sehr geehrte frau xxx,
ich bitte Sie, ihre verbleibenden Urlaubstage des Jahresurlaubes 2010 am 1.11.2010 in Anspruch zu nehmen.

sobald der jahresurlaub 2010 genommen ist, werden sie von ihren tätgikeiten bei xxxy bis zum 30.11.2010 freigestellt.

ich bitte um eine kurze schriftliche bestätigung, dass sie dieses schreiben erhalten haben und sich hiermit einverstanden erklären"

  1. darf er meinen urlaub anrechnen?
  2. muss da nicht eigentlich mehr drin stehen, also gründe weswegen er mich freistellt und ob es eine wiederrufliche oder unwiederrufliche freistellung ist?
  3. ich muss dem doch wirklich nicht zustimmen, oder? da wäre ich doch schön blöd…??

zu meiner situation:
ich möchte defintiv weiterhin mein gehalt erhalten, und wäre auch bereit meine arbeit aufzunehmen (dies habe ich ihm mehrfach mitgeteilt)

vielen dank für schnelle antwort!!

Hallo,
das sind rein arbeitsrechtliche Fragen, bei denen ich mich nicht ausreichend auskenne.Wenn Sie einen vertrauensvollen Betriebsrat haben, sollte das Ihr erster Ansprechpartner sein. Ansonsten ist das etwas für einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht; hier geht es ja um etwas. Wenn Sie in einer Gewerkschaft sind, können Sie sich auch dort beraten lassen. Gefühlt ist das so nicht ganz in Ordnung. Da Sie bis 01.11. wahrscheinlich keine rechtssichere Auskunft mehr bekommen bzw. auf das Schreiben reagieren können, sollten Sie auf jeden Fall dann auf der Arbeit auftauchen, damit Sie Ihre Arbeitsleistung nicht nur schriftlich, sondern auch tatsächlich angeboten haben.
Viel Glück!
TS

Guten Morgen Uschi,

na das hört sich ja fast nach Anwaltskanzlei an. Meine bessere Hälfte hatte damals die gleichen Probleme in der Kanzlei. Heute ist sie selbst Juristin und ist pfleglicher mit ihrem Umfeld als die Herren Anwälte.
Weist du, wenn man Kinder hat, dann ist man bei vielen Arbeitgebern „out“, weil die Mama denn nicht mehr so flexibl ist :wink:

Dein Arbeitgeber darf den Urlaub nicht einfach anrechnen. Er kann, wenn du damit einverstanden bist, dich freistellen. Wenn nicht, hast du Anspruch auf Weiterbeschäftigung (du musst ja auch in der Praxis, sprich im Thema bleiben können. So schneidet er dich von deiner Fortentwicklung deiner beruflichen Laufbahn ab)
Wenn er dich denn freistellt, dann muss er auch dein Gehalt in voller Höhe bezahlen - so als wärest du im Betrieb.
Er muss dich nicht unwiederruflich freistellen. Er kann. Wie gesagt, du hast immer die Möglichkeit - vor Beginn seiner „Anordnung“ - deinen Arbeitsplatz einzufordern.
Wenn er dies nicht will, musst du zum Arbeitsgericht. Erkundige dich mal bei deiner zuständigen Gewerkschaft, die helfen dir.
Ich wünsche dir viel Glück!!!

Hallo TS,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Leider gibt es in der Firma keinen Betriebsrat, da sie sehr klein ist.

Ich habe mich heute Vormittag erkundigt und bin nun schlauer!
Freistellen darf er mich, er muss weiterhin Gehalt zahlen, bezgl. des Urlaubes muss ich zustimmen.

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo Cliff,

vielen Dank auch dir für die liebe Antwort!

Ich habe mich heute Vormittag bei der ÖRA erkundigt und bin nun schlauer!
Freistellen darf er mich, allerdings muss er weiterhin volles Gehalt zahlen.
Bezgl. des Urlaubes muss ich zustimmen, was ich aber nicht werde, da ich, sollte er mich im Dezember wieder erwartend wieder einsetzen wollen, ich die Urlaubstage für die Tage zw. Weihnachten und Neujahr benötige (Hort meines Sohnes hat geschlossen)

Vielen Dank für die Hilfe!

hallo,

ich beende meine elternzeit zum 31.10.2010.
mein chef hatte bereits während der elternzeit versucht mich
zu kündigen, jedoch hab ich ihn mal aufgeklärt, dass er es
während der elternzeit überhaupt garnicht kann!

mittlerweile bin ich erneut schwanger (7. woche) und habe dies
meinem arbeitgeber auch mitgeteilt. er wollte mich ja
eigentlich aus wirtschaftlichen gründen kündigen, hat aber
mittlerweile jmd anderes für meine stelle eingestellt!!!

als ich ihm mitteilte, dass ich schwanger bin und ihm auch die
bescheinigung vom gynäkologen schickte, sagte er mir er möchte
mich bis zum ende des jahres trotzdem freistellen (ich denke
er möchte nicht, dass ich mitbekomme, dass da mittlerweile
eine andere an meinem platz sitzt).

da ich kein schriftstück von ihm erhalten habe, habe ich ihm
mitgeteilt, dass ich dann am montag, 1.11.2010, ganz regulär
kommen werde, da ich ja nichts schriftliches habe.

nun ist eben folgendes schriftstück hereingeflattert:

"sehr geehrte frau xxx,
ich bitte Sie, ihre verbleibenden Urlaubstage des
Jahresurlaubes 2010 am 1.11.2010 in Anspruch zu nehmen.

sobald der jahresurlaub 2010 genommen ist, werden sie von
ihren tätgikeiten bei xxxy bis zum 30.11.2010 freigestellt.

ich bitte um eine kurze schriftliche bestätigung, dass sie
dieses schreiben erhalten haben und sich hiermit einverstanden
erklären"

  1. darf er meinen urlaub anrechnen?
  2. muss da nicht eigentlich mehr drin stehen, also gründe
    weswegen er mich freistellt und ob es eine wiederrufliche oder
    unwiederrufliche freistellung ist?
  3. ich muss dem doch wirklich nicht zustimmen, oder? da wäre
    ich doch schön blöd…??

zu meiner situation:
ich möchte defintiv weiterhin mein gehalt erhalten, und wäre
auch bereit meine arbeit aufzunehmen (dies habe ich ihm
mehrfach mitgeteilt)

vielen dank für schnelle antwort!!

Hallo Fr. Bauer,
im Hinblick auf ihre geschilderte Situation würde ich folgendes Raten.
Die Erklärung des Arbeitgebers nicht bestätigen.
Des weiteren kann gem. § 17 BEEG der Arbeitgeber ihren Urlaub anrechnen, sogar um ein zwoeftel kürzen.
Dennoch ist das Inanspruchnehmen des Urlaub allein die Angelegenheit des Arbeitnehmers.
Eine Freistellung ist keine Kündigung, das muss man wissen, da es sich hierbei vom Arbeitgeber gegenüber ihnen eine Kündigung sehr schwer machen lässt.
Sie haben ihren Arbeitgegber mitgeteilt, das Sie wieder Schawanger sind, s. d. hierbei Art. 10 RL/92/85 EWG „Verbot der Kündigung“ inkraft tretten kann.
Gestützt wird dieses durch Art.33 GR-Charta „Familie-U. Berufsleben“.

Hinsichtlich ihrer Fragen, sollten Sie ihre Arbeitsstelle dennoch antreten und ggf. bei bei einer Kündigung die im §10 KSchG „Höhe der Abfindung“ mindest. betragenden 12 Monatsverdienste eine Abfindung festsetzen.

Viel Erfolg weiterhin.
Gruß
O. B.

Hallo Uschi,
ich war längere Zeit krank, daher erts jetzt meine Antwort:
zu 1. Der Termin für den Urlaub ist eigentlich Vereinbarungssache, kann aber auch bei bestimmten betrieblichen Situationen angeordnet werden. Insofern ist das „Anrechnen“ des Urlaubs statthaft, sollte aber begründet sein.
zu 2. und 3. Die beiden Fragen sind rein arbeitsrechtliche Fragen, in denen ich kein Experte bin. Nur soviel: Eine Bestätigung für den Erhalt des Schreibens kann man geben, zustimmen muss man jedoch nicht.
MfG
Stefan