Freistellung von der Arbeit bei krankem Kind

Hallo,

wie wird es bei euch i.d.R. gehandhabt, wenn ihr wegen Erkrankung des Kindes zu Hause bleiben müsst?
Man hat ja Anspruch auf 10 bzw. 20 Tage bezahlte Freistellung zur Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren.
Müsst ihr immer eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen?

Zur Erklärung:
Sohnemann war gestern krank. Nicht schwer, aber doch so unangenehm erkältet, dass ich ihn nicht in den KiGa schicken wollte. Vormittags hat er die meisste Zeit geschlafen, nachmittags hatte der Kinderarzt keine Sprechstunde. Also konnte ich keine Bescheinigung bekommen. Ich hätte sie zwar heute (unter Vorstellung des Kindes) beim Arzt rückwirkend bekommen, dann wäre ich aber schon 2 Tage nicht am Arbeitsplatz – also habe ich für gestern einfach einen Tag Urlaub eingereicht…

Gruss
Chrisma

Hallo Chrisma,

normalerweise musst Du eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen, aus der hervorgeht, dass Dein Kind krank ist/war.

Ciao
Andreas

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Hallo,
bei uns muss man spätestens am 3.Tag eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, dh, es hätte dann auch gereicht, den Schein nachzureichen…
Natürlich gleich am ersten Tag anrufen und mündlich Bescheid geben.

Beatrix

Hi!

Ich hätte sie zwar
heute (unter Vorstellung des Kindes) beim Arzt rückwirkend
bekommen

Ich dachte Ärzte dürfen Krankschreibungen nicht rückwirkend ausstellen.

Tara

bis max. 2 Tage schon owT

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Hallo,

Man hat ja Anspruch auf 10 bzw. 20 Tage bezahlte Freistellung
zur Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren.

das ist so falsch, § 45 SGB V, man hat 10 Tage Freistellung, bezahlt aber nur, wenn § 616 BGB nicht ausgeschlossen wurde. Gibt es z.B. eine Regelung aller Tatbestände, bei denen man Sonderurlaub bekommt (Tod Angehöriger, Umzug, …), dann gibt es keine Bezahlung für kranke Kinder, es sei denn, es ist dort geregelt. Man bekommt als gesetzlich Versicherter (mit gesetzlich versichertem Kind) aber immerhin Pflegekrankengeld von der KK.

Müsst ihr immer eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen?

Die Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes (§ 5 EFZG = bis zu 3 Tage keine AU-Bescheinigung, es sei denn, der Arbeitgeber verlangt schon früher eine, bei mehr als drei Tagen immer Verpflichtung, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen) gelten nicht, auch nicht entsprechend.

Von daher ist schon für den ersten Krankheitstag ein Nachweis zu erbringen, wenn es keine andere Regelung im Betrieb gibt.

Es gelten auch nicht die AU-Richtlinien für Vertragsärzte (darin steht, dass grundsätzlich nicht mehr als 2 Tage rückwirkend eine AU-Bescheinigung ausgestellt werden soll), von daher gibt es keine Regeln über rückwirkende Ausstellung von Bescheinigungen bei Erkrankung des Kindes.

Gilt das nur bei Kindern? Mein Arzt hat mir nämlich mal verweigert mich rückwirkend ( 1 Tag - lag mit sehr hohem Fieber im Bett und kam nicht raus ) krankzuschreiben, weil er es angeblich nicht darf.

Tara

quatsch…

Gilt das nur bei Kindern? Mein Arzt hat mir nämlich mal
verweigert mich rückwirkend ( 1 Tag - lag mit sehr hohem
Fieber im Bett und kam nicht raus ) krankzuschreiben, weil er
es angeblich nicht darf.

dann frag den mal, was Menschen, die auch am Samstag und Sonntag arbeiten müssen, aber krank werden z.B. am Samstag und am Montag ne Krankschreibung bringen müssen… nur ein Beispiel! Die MÜSSEN ja rückwirkend krank geschrieben werden.

Also mir hat mein Arzt immer gesagt, er kann bis zu 2 Tage rückwirkend krank schreiben. ABer ich bin nicht sicher, ob sich da in den letzten Monaten was geändert hat - keine Ahnung!

Gruß
Demenzia

Hallo,
ganz schön viele Paragraphen. Die habe ich übrigens auch gelesen - trotzdem danke!
Ich wollte eigentlich nur wissen, wie die PRAXIS aussieht, wie es bei anderen ArbeitnehmerInnen geregelt wird.

Übrigens, 20 Tage gelten für Alleinerziehende.

Gruss
Chrisma