Freistellung von der Arbeit und Urlaubsanspruch

Hallo,
es gibt folgendes Problem:
AN hat im Dez. 2009 sein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.Jan.2010 wegen Überlastung und nicht eingehaltener Versprechen gekündigt. Darauf hat AG einige Tage später AN mündlich von der Arbeit freigestellt (widerruflich unwiderruflich?).
Am 05.Jan. 2010 mußte AN dann in´s KH und ist setdem
arbeitsunfähig krank.
Vor der Freistellung hat AN einen Urlaubsantrag vom 11.Jan. bis 31.Jan.2010 gestellt.
Nun schreibt der ehemalige AG nachdem AN die nicht gegebene Urlaubsabgeltung angefordert habe, dass der Urlaub mit der Freistellung abgegolten sei! Ist dass rechtens. Im Netz gibt es widersprüchliche Aussagen.
Vielen Dank
und liebe Grüße
karlkresse

Hallo

BUrlG § 9 Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Daran ändert auch keine Freistellung was.

Gruß,
LeoLo

Danke LeoLo für die Antwort,
es ist klar, dass Urlaubsansprüche während einer Krankheit erhalten bleiben. Der AG verrechnet, obwohl ein Zeitraum des Urlaubs vom AN angegeben wurde, den Urlaub mit der Freistellungszeit vor der Krankheit.
Im AV ist übrigens betreffs Freistellung nichts niedergeschrieben.
Meines Erachtens nach kann der AG den Urlaub nicht auf die Freistellung anrechnen und muss, da der AN immer noch krank und das Arbeitsverhältnis beendet ist,den Urlaub ausbezahlen. Darum geht es.

Allen einen guten Tag
karlkresse

Hallo

Dann sind wir ja einer Meinung.

Gruß,
LeoLo