Freistellung von der Arbeit wegen Prüfung

Guten Morgen liebe Expertenrunde,

ich Strebe im moment meinen IHK Meister in Lagerlogistik an, anschließend wollt ich den tech. Betriebswirt machen.

Wie sieht es eigentlich mit der Prüfungsvorbereitung und den Prüfungstagen aus, muss er mir Urlaub gewähren?

Wäre gut wenn Ihr mir Paar Gesetztesgrundlagen nennen könntet, hab schon gegoogelt aber nichts gescheites gefunden.

Ich glaub zwar nicht, dass es da schwierigkeiten gibt, aber wenn er nen „schlechten“ Tag hat,…
Man weiß nie…

Lieben dank im voraus

Einfach mal die IHK anrufen,die müssens doch wissen.

Leider kann ich zu Ihrer Anfrage keine Antwort geben.
Haben Sie mit Ihrem AG eine Vereinbarung über die geplante Ausbildung abgeschlossen? Darin könnten solche Fragen gelöst werden. Evtl. noch nachträglich vereinbaren.
Wenden Sie sich an die zuständige IHK. Es gibt von Bundesland zu Bundesland, von Branche zu Branche unterschiedliche Regelungen.
Viele Grüsse
H.-J. Brockerhoff

leider kann ich Ihnen nicht weiter helfen. Rechtsberatung darf nur ein RA. MfG Peter A. Hoppe

Hallo,

niemand muss Ihnen auf Grund der Prüfungsvorbereitung Urlaub gewähren. Das ist immer
eine Kann Leistung ohne gesetzlichen Anspruch. Also miteinander reden.

Herzliche Grüße aus Illertissen
Erwin Fuessl

Guten Morgen liebe Expertenrunde,

ich Strebe im moment meinen IHK Meister in Lagerlogistik an,
anschließend wollt ich den tech. Betriebswirt machen.

Wie sieht es eigentlich mit der Prüfungsvorbereitung und den
Prüfungstagen aus, muss er mir Urlaub gewähren?

Urlaub muss Dir zumindest für die Prüfung „gewährt“ werden, was aber nicht bedeutet, dass Dir die Tage geschenkt werden, sondern nur, dass Du für den Tag eine Freistellung verlangen kannst, die aber mit Deinem Urlaubsanspruch verrechnet wird.

Für Prüfungsvorbereitungen muss der AG Dir nicht einmal frei geben, wenn das betrieblich nicht passt.

Aber der Mildtätigkeit sind natürlich keine Grenzen gesetzt!

Wäre gut wenn Ihr mir Paar Gesetztesgrundlagen nennen könntet,
hab schon gegoogelt aber nichts gescheites gefunden.

Ich glaub zwar nicht, dass es da schwierigkeiten gibt, aber
wenn er nen „schlechten“ Tag hat,…
Man weiß nie…

Lieben dank im voraus

Grundsätzlich kann nicht alles gesetzlich geregelt sein. Daher gibt es auch kein Gesetz, was die Freistellung erzwingen kann. Auch eine Pflicht zur Gewährung von Urlaub an ganz bestimmten Tagen gibt es nicht vgl. Bundesurlaubsgesetz. Entscheidend ist der Arbeitsvertrag. Sind hier z.B. über einen Tarifvertrag Freistellungen geregelt? Das ist z.B. bei meinem Arbeitsvertrag bei Geburten oder Todesfällen möglich. Ansonsten rechtzeitig Urlaubsantrag stellen, der Arbeitgeber muß bei Ablehung die Gründe mitteilen, einfach „schlechter Tag heute“ reicht hierbei nicht.

Ich glaube schon, sicher bin ich mir aber nicht. Machst du das mit seiner Einverständniserklärung bzw. vielleicht sogar auf seine Kosten? Dann auf jedenfall. Machst du es für dich, musst du Urlaub nehmen, den er dir aber gewähren muss innerhalb deines Urlaubsanspruches. Geht es darüber hinaus, wirst du wohl unbezahlten Urlaub nehmen müssen.

Wie gesagt, sicher bin ich mir nicht, Gesetzesgrundlagen kann ich dir leider auch keine nennen, aber rein von der Logik her… :smile: viel Glück

Hallo,
Ich bin kein Experte, der Dir Gesetzestexte sagen kann!
Alles andere wäre Vermutung!
LG Oliver

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand gibt es keine gesetzl. Regelung. Man kann aber mit dem Arbeitgeber „Prüfungsvorbereitungstage“ vereinbaren. Wenn der Prüfungstag frühzeitig bekannt ist und Urlaub für diesen Tag bereits beantragt u. genehmigt ist, kann der Arbeitgeber Urlaub für diesen Tag nicht verwehren. warum sollte er?

Hallo,

wenn die Weiterbildung nicht vom Betrieb organisiert wurde ist eine Freistellung rein freiwillig. Da hilft wohl nur Urlaub einreichen oder eine Freistellung unter Wegfall der Sach und Geldleistung zu beantragen.
Gesetzesgrundlagen kenne ich keine zu diesem Thema, kann mir aber auch nicht vorstellen das es hier entsprechende Regelungen gibt, da es sich hier nicht um die eigentliche Berufsausbildung sondern um eine Fortbildung handelt.

Viele Grüße

Hallo OnkelKalli,
schau mal, ist eigentlich ganz einfach. Du hast einen Arbeitsvertrag. In diesem ist festgelegt, dass Du für, sagen wir mal, 8 Std. am Tag für Dein Arbeitgeber arbeitest. Genau hierfür wirst Du bezahlt. Alles andere ist Freizeit. Was Du in dieser Freizeit machst, ist dem AG egal. Außer Du übst eine Nebenbeschäftigung aus.
Bildest Du Dich also in Deiner Freizeit weiter, ist das nicht Sache des AG. Er muß Dir also für solche Tage nichts vergüten, also auch keine freien Tage gewähren.
Es sei denn, Dein AG hat Dich für diese Maßnahme freigestellt.
Also sorry, keine Chance.
Gruß,
Kaktus*1

Servus, ich möchte genau das gleiche machen wie du Meister Lager, dann tech. BW. leider muss dein AG dir da nicht frei geben, aber in der Regel kennst du deine Termine weit im Vorraus (zumindest bei mir) und kannst dementsprechend deinen Urlaub planen.

Greetz

Hallo,

es gibt eine gesetzliche Regelung für Bildungsurlaub in Deutschland. Das ist allerdings Ländersache. Es kommt darauf an, in welchem Bundesland Du Dich befindest. Da ich das nicht weiß, schau’ bitte selbst nach, gib’ in Google das Stichwort „Bildungsurlaubsgesetz“, evtl. mit Bundesland, dann wirst Du fündig.

Viele Grüße und viel Erfolg beim Lernen und der Prüfung!

Claudia

Hallo, Onkel Kalli,

bin mit meiner Antwort spät dran (Entschuldigung!), kann aber nicht erkennen, ob Du schon hilfreiche Antworten erhalten hast. Meine Hinweise zu Deinem Ziel:

Gesetzl. Grundlage.: Bildungsfreistellunggesetz des jeweiligen Bundeslandes. Gesetzestexte findest Du auf den Webseiten der jeweiligen Landesregierung.

U.U. sind Einschränkugen wg. der Betriebsgröße zu beachten.

Einvernehmliche Regelung mit dem AG ist immer der beste Weg.Wenn der Betrieb von Deiner gesteigerten Qualifikation profitiert, ist der AG u. U. zu darüber hinausgehenden Zusagen bereit.

Betriebsbezogene Meisterausbildung wird in meinem Unternehmen gefördert mit 50 % Kursgebühren und bezahlter Freistellung für die Unterrichtstage (normalerweise 1 Tag/Woche), 1 Woche für Prüfungsvorbereitung und Prüfungstage - allerdings gegen Verpflichtung auf 3 Jahre oder Rückzahlung des gewährten Kostenzuschusses. Es besteht auch kein Anspruch, als Meister beschäftigt oder bezahlt zu werden. Also : Mit dem AG reden.
Für Deine Vorhaben wünsche ich viel Erfolg.

Gruß
Zemionow

Verbindliche Auskunft kann ich dazu nicht geben. Möglicher Weise ist das ja auch im jeweiligen Tarifvertrag geregelt,

Gruß und viel Erfolg!