Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit

Guten Abend zusammen,

ich habe eine kurze Frage.

Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, ist dessen Unternehmen, laut Arbeitsvertrag, berechtigt ihn von seiner dienstlichen Tätigkeit freizustellen.

Die Frage die sich jetzt stellt ist Folgende. Darf im Falle einer Freistellung jeder Tag, der auf einen Arbeitstag fällt, mit einem Urlaubstag abgegolten werden?

Der Arbeitnehmer möchte ja evt. arbeiten und bietet seine Arbeitskraft an, nur der Arbeitgeber verweigert oder lehnt diese ab.
Darf dann der Urlaub entsprechend verrechnet werden?

Viele Dank und viele Grüße
Rumbomme

http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html#F…

Ganz unten… ich denke kaum ein Unternehmen ist so blöd die Freistellung nicht unter Anrechnung der Ulaubsansprüche auszusprechen.