Freistellung von der Rückzahlungspflicht BAföG

Hallo, 
meine Frau hat BAföG bezohgen. Im Moment hat sie Elternzeit, und hat kein eigenes Einkommen. Anspruch auf Elterngeld ist abgelaufen. Wir haben 2 kleine Kinder, beide wohnen bei uns.
Meine Frage: Wieviel darf ich maximal verdienen dass meine Frau noch von der Rückzahlungspflicht Freigestellt wird. 
Bitte keine verweise auf http://www.bva.bund.de, da war ich gerade, hab leider nichts verstanden :smile:

Ist dich nicht so schwierig: Freibetrag von 1070 + Freibetrag Ehegatte 535 + 2 x Freibetrag Kinder von 485 = 2.575. Verdient die Frau nicht und der Ehemann weniger als den genannten Betrag, kann eine Befreiung von der Rückzahlung beantragt werden - gilt dann für ein Jahr, Änderungen müssen jedoch angegeben werden.

Achtung: Anfragen besser allgemein formulieren, also: Wie hoch ist der Freibetrag … und nicht  „meine Frau“ … 

figuralis

Danke für die Antwort. Muss man die Kindergelder von 2.575 € abziehen? oder ist der oben genanter Betrag + Kindergeld noch Erlaubt. Und ist 2.575 Netto oder Butto Lohn.

MfG
dimonz