Freistellung von Fortbildungsmassnahme

Hallo liebe Wissende.
Eine Bekannte von mir (58 Jahre) nimmt an einer Fortbildungsmassnahme des Arbeitsamtes teil, da sie schon seit längerer Zeit arbeitslos ist. Jetzt erkrankte ihre Mutter. Sie möchte natürlich ihre Mutter pflegen, weiss aber nicht, ob ihr dadurch Nachteile entstehen. Ihre Mutter lebt nicht im gleichen Ort. Genügt ein Attest ihres Arztes oder des Arztes ihrer Mutter? Oder muss sie dann damit rechnen, dass sie ausgesteuert wird, das sie ja in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Viele Fragen, aber ich hoffe, Ihr wisst Antwort. Vielen Dank vorab.

Hallo,

Eine Bekannte von mir (58 Jahre) nimmt an einer
Fortbildungsmassnahme des Arbeitsamtes teil

(…)

Jetzt erkrankte ihre Mutter. Sie
möchte natürlich ihre Mutter pflegen, weiss aber nicht, ob ihr
dadurch Nachteile entstehen.

die Pflege der Mutter ist kein ausreichender Grund, um nicht an der Maßnahme teilzunehmen.

Wenn es sich um ein oder zwei einzelne Tage handelt, dann kann man das aber im Einzelfall mit dem Bildungsträger und der ARbeitsagentur/ dem Träger SGB2 absprechen.

Aber generell gilt, wenn die Mutter wegen Krankheit vorübergehend nicht alleine zu hause bleiben kann, dann wäre ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus anzuraten. Wenn die Mutter dauerhaft pflegebedürftig ist, dann evtl. mobile Pflege oder Heimunterbringung.

Oder muss sie dann damit rechnen, dass sie
ausgesteuert wird, das sie ja in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt
nicht zur Verfügung steht.

Jedenfalls muss sie mit Sanktionen rechnen.

Gruß, Bernd

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