Freistellung von Kapitalertragsteuer/SolidaritätsZ

Hallo.

Zwar wühle ich schon einne viertel Stunde im EStG, aber ich finde entweder nicht die richtige Hausnummer oder bin bei der Hitze hier drin einfach nicht konzentriert genug. Vlt könnte mir jemand der sich damit genauer auskennt einen Denkanstoß geben:

Wie sind die Vorraussetzungen um von der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit zu werden die von der Bank automatisch abgeführt werden? Resp.: Wer ist nicht Steuerpflichtig?

Welche Vorraussetzungen gibt es gezahlte Leistungen die nicht zu erbringen waren zurück zu erhalten?

Hallo.

Wie sind die Vorraussetzungen um von der Kapitalertragsteuer
und dem Solidaritätszuschlag befreit zu werden

Bis zum Freibetrag einfach der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, darüber wird immer erst mal einbehalten…

Welche Vorraussetzungen gibt es gezahlte Leistungen die nicht
zu erbringen waren zurück zu erhalten?

… bis man bei der Einkommenssteuererklärung Anlage KAP mit abgibt und die entsprechend ausfüllt.

Cu Rene

Hallo,

Wie sind die Vorraussetzungen um von der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit zu werden

Bis zum Freibetrag einfach der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, darüber wird immer erst mal einbehalten…

Na so ganz korrekt ist diese Antwort nicht. Da zudem nach der richtigen Hausnummer gefragt war, werfe ich hier mal § 44a EStG http://bundesrecht.juris.de/estg/__44a.html in den Raum. Dort findet sich dann neben Freistellungsauftrag noch eine weitere Schöpfung deutscher Beamtendeutschkreativität: Nichtveranlagungs-Bescheinigung (ja mit Bindestrich).
Grob gesagt sind die Voraussetzungen, neben dem Antrag auf Ausstellung einer solchen, dass das zu versteuernde Einkommen unter dem aktuellen Grundfreibetrag liegen wird. Das FA prüft das und man bekommt dann solch eine NV-Bescheinigung oder nicht.

Grüße

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