Hallo!
Angenommen,Person A kauft im April einen Neuwagen (d.h.PKW).Für Neuwagen werden ja 3 Jahre Steuerfreiheit gewährt.Diese 3 Jahre (d.h.36 Monate) würden im April 2006 ablaufen.Das Finanzamt will aber schon ab Januar 2006 Steuern für den PKW,also schon nach dem 32.Monat. Wie wird das mit der Steuerbefreiung bei Neuwagen denn gehandhabt ? Sollte das „Steuerjahr“ für Neuwagen nicht beim Kauf des Wagens anfangen,wie es auch bei Gebrauchtwagen der Fall ist ?
wenn ich es richtig weiss, gibt es die 3 jahre steuerbefreiung so nicht mehr.
neuwagen sind bis ende 2005 steuerbefreit, wenn sie bis ende 2004 zugelassen worden sind.
mfg roberto
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wenn ich es richtig weiss, gibt es die 3 jahre steuerbefreiung
so nicht mehr.
neuwagen sind bis ende 2005 steuerbefreit, wenn sie bis ende
2004 zugelassen worden sind.
mfg roberto
Hallo!
Das muss wohl wirklich so sein, ich habe nämlich auch so eine Rechnung bekommen, mit der ich noch gar nicht gerechnet habe!
Beim Kauf meines Autos wurde mir auch noch etwas von 3 Jahren Steuerbefreiung erzählt. Schade!
Gruß Susanne
Hallo!
Angenommen,Person A kauft im April einen Neuwagen
(d.h.PKW).Für Neuwagen werden ja 3 Jahre Steuerfreiheit
gewährt.Diese 3 Jahre (d.h.36 Monate) würden im April 2006
ablaufen.Das Finanzamt will aber schon ab Januar 2006 Steuern
für den PKW,also schon nach dem 32.Monat. Wie wird das mit der
Steuerbefreiung bei Neuwagen denn gehandhabt ? Sollte das
„Steuerjahr“ für Neuwagen nicht beim Kauf des Wagens
anfangen,wie es auch bei Gebrauchtwagen der Fall ist ?