Freistellung von Zinseinkünften Ehepaar

Vielleicht passt die Frage besser hier rein, daher hier nochmals:

Hallo,
wenn ein Ehemann ein Konto auf seinen eigenen Namen (kein
Gemeinschaftskonto) besitzt und im Laufe des Jahres
Zinseinkünfte erzielt, die höher als 750 Euro liegen, jedoch
nicht 1500 EUR überschreiten, kann er dann auch
Freistellungsauftrag über 750 EUR erteilen, solange seine
Ehefrau ihren Freibetrag nicht ausgeschöpft hat, oder muss es
sich um ein Gemeinschaftskonto des Ehepaars halten?

um es ein wenig konkreter zu formulieren, ist es unerheblich bei mehreren Konten, ob Gemeinschaftskonto oder Konto eines Ehepartners, wieviel Zinsen ich freistellen lasse( auch über 750,00 EUR für ein Konto, dass nur auf den Namen eines Ehepartners läuft, solange die Gesamtsumme aller Konten einer Ehegemeinschaft nicht die Höchstsumme von 1500,00 überschreitet?

Hallo,

bei Ehepartnern ist es -sofern gemeinsam veranlagt- nicht von Belang, ob das Konto/Depot auf einen oder beide Ehepartner lautet.
Es müssen sowieso immer BEIDE Ehepartner den jeweiligen Freistellungsauftrag unterschreiben und können ihren Freibetrag im Sinne Deiner Frage frei verteilen.

Gruß Schorsch