Freistellung während Praktikum

Hallo !

Ich mache derzeit ein einjähriges bezahltes Praktikum zur Vorbereitung auf den Beruf den ich nun ergreifen möchte. Nun habe ich 2 Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Man sagte mir nun, dass ich für diese Urlaub nehmen müsste. Meine Urlaubstage musste ich jedoch schon aufbrauchen da ich diese nur in den Ferien nehmen kann. Mein Arbeitsgeber will nun das ich diese Tage am Wochenende oder am Abend nacharbeite. Ist das rechtmäßig oder müsste ich freigestellt werden. Zumal die Termine zum Nacharbeiten genau an einem Datum liegen an dem ich eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübe.

Ich hoffe mir kann jemand helfen und Danke schon mal im Vorraus :wink:

Katrin

eine Freistellung ist nur dann möglich wenn bereits klar ist, dass sie im Praktikumsunternehmen nicht verbleiben werden. Das Auslaufen des Vertrages kommt in etwa einer Kündigung gleich, daher steht ihnen bedingt eine Freistellung zu.
Sollte dies alles nicht funktionieren bleibt nur die eher unschöne Art und Weise sich krank zu melden oder die Leistung von Ersatzstunden zu bringen. Für ein Vorstellungsgespräch müssten Sie nicht unbedingt einen vollen Arbeitstag ausfallen, die restlichen Stunden arbeiten sie verteilt auf andere Tage nach.
Zu ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit welche sehr löblich ist nur eins - das Praktikum bekommen Sie bezahlt, die Vorstellungsgespräche sind für ihr berufliches Weiterkommen…wägen Sie also selber ab ob sie bei der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht einmal Abstriche machen können.

Hallo,

da kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen.

MfG.
Lattermann

Der AG muß dich nicht freistellen, das heißt: Arbeitszeit muß nach gearbeitet werden. Aber wie das genau bei Praktikanten ist weiß ich leider nicht, da könnte es eine Abweichung geben, mal bei deiner zuständigen Stelle nachfragen, also nicht beim AG.
LG AP-BR

Hallo,
leider bin ich kein Experte und kann in diesem Fall auch nicht weiter helfen. Ich weiß nur, dass bei befristeten Arbeitsverträgen eine Freistellung für Vorstellungsgespräche gewährt werden kann soweit keine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgt. Mit Praktika kenn ich mich leider nicht aus.
viele Grüße nitsrek

Hi,

sorry für die sp$äte Antwort, war weit weg. Das weiss ich auch nicht, aber sowas müsste doch im Gespräch zu regeln sein, kommen sich beide halt was entgegen, zur Not mit unbezahlten Urlaub eben.
Greetinx
GIK